Hallo,
ich weiß jetzt auch nicht wo es steht, aber ich habe mit einem von einer
Firma gesprochen die Brandmeldeanlagen installieren.
Der sagte mir das auch wenn vom Versicherer eine BMA gefordert ist,
es im ermessen des Betreibers liegt ob Melder, Linien oder die ganze
Anlage deaktiviert wird. Sollte es dann aber zu einem Schaden kommen
kann die Versicherung aber Zahlungen kürzen.
Wir hatten auch schon Veranstaltungen in einer Schule, und einem Schützenhaus
und da war der Hausmeister auch nicht dazu zu bewegen Melder abzuschalten.
Also wurde ohne Nebel gearbeitet. Sieht zwar nicht so toll aus aber muß halt gehen.
Es gibt auch mal die Vorgaben vom Veranstalter das bei den Gästen Astmatiker
dabei sind und deshalb auch nicht genebelt werden darf.
In der Stadthalle bei uns war es nie ein Problem.
Gruß Steff
P.S. Wenn ich den von der Firma noch mal treffe frage ich ihn noch mal nach
Gesetzen. Das kann aber dauern bis der wieder bei uns auftaucht.
Wenn Du jemanden kennst der bei so einer Firma arbeitet einfach mal Fragen
und berichten.