DMXControl-Fanshop eröffnet

  • Hallo,


    Nach langer Inkubationszeit haben wir endlich unseren DMXControl-Fanshop eröffnet!


    Hier findet ihr einige hilfreiche Bauteile für die von uns unterstützten Selbstbau-Projekte (z.B. DE-Interface-Platinen, Quarze, usw.), natürlich unser Buch und in Zukunft auch viel mehr Fan-Artikel als die bisher angebotene DMXControl-USB-Lampe.
    Wir hoffen, dass wir demnächst auch endlich unsere T-Shirts anbieten können.
    Die Erträge kommen unserem Verein DMXControl-Projects zugute, d.h. mit dem Kauf spendet ihr uns auch den einen oder anderen Euro ;)


    Wir haben noch zwei Bitten an Euch:


    1. Bitte macht uns Vorschläge, welche Artikel ihr sonst noch so gern im Shop sehen möchtet.
    2. Gebt uns bitte Hinweise, wo und wie der Shop vielleicht noch verbessert werden sollte. Wir haben uns alle Mühe gegeben, auch die rechtlichen Aspekte gebührend abzudecken, aber vielleicht gibt es ja in der Community einen Experten, der uns hierbei noch unterstützen kann.


    Guten Einkauf!


    Gruß Frank

  • Hi,



    Ich würd mich auch über den Transceiver (als kompletten Baustein - gegen entsprechendes Geld natürlich) als Angebot freuen.


    Wie siehts eigentlich mit der DeskLamp aus? ;)



    MfG

    Konstruktive Kritik kann (fast) jeder Techniker gebrauchen, also korrigiert mich wenn ich falsch liege :thumbup:
    Möge das Licht mit euch sein! MfG fool_of_lights

  • Wie siehts eigentlich mit der DeskLamp aus? ;)

    Schon mal in den Shop geschaut? ;)



    Einen Verbesserungsvorschlag habe ich: Verpasst doch dem Artikel Atmega 8515 DE-FW mal ne ordentliche Beschreibung. Die aktuelle tut ja schon beim Lesen weh:


    PS: Hm, und Allgemeine Geschäftsbedingungen mit schwarzer Schrift auf dunkelgrauem Hintergrund sind auch nicht gerade nutzerfreundlich.


    PPS: "Diese Empfangsbestätigung stellt keine Annahme Ihrer Bestellung dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Der Vertrag kommt erst mit Bezahlung der von Ihnen bestellten Ware zustande."
    Hm, ich soll euch also Geld überweisen, ohne das irgendein Vertrag mit euch zustande gekommen ist? Das ist doch nicht euer Ernst. Das ich bezahlen muss, ist eine Pflicht, die sich aus dem Kaufvertrag ergibt - und keine Sache, die einen Kaufvertrag auslöst. Das lernt man doch schon in der Schule...


    Sagen wirs einfach so: KIickt euch doch mal selbst durch, dann fällt euch das doch wohl hoffentlich alles auf...

  • Stefan: hab ich gesehn, aber die meinte ich nicht - ich meinte den USB-Zwischenstecker, der auf Kanal 1023 reagiert und USB-Lampen dimmt. Eigentlich wäre ein Package von den beiden auch nicht schlecht ;)

    Konstruktive Kritik kann (fast) jeder Techniker gebrauchen, also korrigiert mich wenn ich falsch liege :thumbup:
    Möge das Licht mit euch sein! MfG fool_of_lights

  • Hi fool_of_lights!


    Das scheitert bisher leider noch an ein paar kleinen technischen Dingen. Zum Beispiel an der Frage der Gewährleistung wenn ein Unwissender z.B. seine Maus oder ein anderes "nicht dimmbares" USB-Gerät in diesen Zwischenstecker einsteckt...
    Aber ein "Kombigerät" (=Lampe mit eingebautem Modul) war auch schonmal im Gespräch. Da kommt sicher nochmal was aus der Entwicklungsabteilung. ;)


    Hoc

    Mein Equipment:
    1x Hirn | 2x Augen (leicht defekt) |2x Ohren | 1x Mund |32x Zahn (zum Teil V1.5) | 1x Handundfuß-Interface

    *SCNR*

  • Hi Stefan!


    Zur Rechtschreibung muss ich Dir leider Recht geben. :(
    Da muss nochmal drübergeschaut werden.


    zum PS:
    dunkelgrau? Bei mir ist es weiß. Vielleicht irgendwo eine falsche Einstellung die schon geändert wurde oder bei Dir ist ein altes css im System.


    zum PPS:
    Diese Art von Formulierungen sind mittlerweile durchaus auf nahezu allen automatischen Bestellbestätigungen zu finden.
    pollin.de schreibt z.B. "Diese E-Mail ist keine verbindliche Auftragsbestätigung, sondern dient nur der
    Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung. Eine Ausführung des Auftrages behalten wir
    uns im Rahmen unserer Liefermöglichkeiten vor."


    Auch computeruniverse.de schreibt:
    "Mit diesem Schreiben bestätigen wir den Erhalt Ihrer Bestellung, nicht
    jedoch die Annahme Ihres Kaufangebotes im rechtlichen Sinne. Die
    rechtsverbindliche Annahme erfolgt nach Prüfung der Bestellung durch
    Auslieferung der Ware oder, falls gewünscht, durch eine gesonderte
    Auftragsbestätigung."


    Möglicherweise sind diese Formulierungen etwas geschickter. Danke für den Hinweis!


    Hoc

    Mein Equipment:
    1x Hirn | 2x Augen (leicht defekt) |2x Ohren | 1x Mund |32x Zahn (zum Teil V1.5) | 1x Handundfuß-Interface

    *SCNR*

  • Stefan,


    die Beschreibung des ATmega8515 DE-FW ist auf meinem Mist gewachsen. sorry
    Ich entschuldige mich für die Schmerzen.


    Es wird noch ergänzt/geändert.


    zudem kauft man ja nicht die Beschreibung :D


    Quote

    Sagen wirs einfach so: KIickt euch doch mal selbst durch, dann fällt euch das doch wohl hoffentlich alles auf...


    naja du wirst sicher wissen, das wenn man öfter drüber schaut, man einfach blind wird.
    Deshalb fragen wir euch ja ob ihr noch Fehler entdeckt.


    mfg maik

  • Ich bin zwar kein Volljurist, aber in der Angelegenheit nicht ganz unbedarft. Die AGB´s scheinen im Großen und Ganzen in Ordnung zu sein.


    Was m.E. aber noch fehlt, ist der Gerichtsstand. Diesen könnt Ihr z.B. mit Berlin festlegen. Ansonsten kann es passieren, dass ein Käufer aus Grönland Ärger macht und Ihr Euch dann einen grönländischen Rechtsanwalt suchen müsst (ähm, nichts gegen Grönländer, war nur ein Beispiel :D ).


    Bei Gewährleistung bzw. auch bei den Liefer- und Versandinformationen zum Thema Transportschäden solltet Ihr vielleicht noch darauf hinweisen, dass Transportschäden, die bei Erhalt der Ware festgestellt werden, unbedingt vom Transporteur (Postbote, Botenjunge, Brieftaube, ...) bestätigt werden sollten. Effekt: Wurde die Beschädigung durch unsachgemäßen Transport verursacht, ist evtl. der Transporteur schadenersatzpflichtig und nicht Ihr.


    Und noch was fällt mir gerade auf, auch wenn´s nicht direkt was mit dem Shop zu tun hat: DMXControl Projects ist ein eingetragener Verein (e.V.). Wurde die (von Euch in der Satzung angeführte) Gemeinnützigkeit durch ein Finanzamt anerkannt? Falls ja, hätte das einerseits für den Verein und ggf. auch den Shop diverse Steuerbegünstigungen zur Folge, andererseits für Mitglieder und Spender die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Beiträge und Spenden. Wenn Ihr den Anerkennungsbescheid habt, solltet Ihr dies aber auch propagieren ("Wir sind durch Bescheid des Finanzamts Hinterschoaßbieslbach vom 01.04.1812 als gemein unnütz anerkannt." oder so ;) ).


    So. Klugscheiß-Mode OFF :D


    Gruß


    Ernst

    Schon gemerkt? Ich liebe Smileys! :D


    Wußtest Du: Wer Kritik nicht verträgt, gibt zu, dass sie berechtigt ist.

  • Hallo an alle Kommentatoren,


    vielen Dank für Eure Vorschläge und Hinweise.
    Das werden wir in unserer nächsten "Marketing-Besprechung" auswerten und die Ergebnisse hier verkünden.


    Ja, selbstverständlich haben wir die schriftliche Bestätigung des Finanzamtes zur Gemeinnützigkeit.
    Aktuelle Beispiele für unsere Arbeit sind Bildung, Auftritte in Kirchen/zur Weihnachtszeit zur Erfreuung der Menschen ;) und eine geplante Unterstützung für ein Behindertenprojekt. Bitte meldet Euch, wenn Ihr uns dabei weiter unterstützen möchtet.


    Gruß Frank

  • Bitte meldet Euch, wenn Ihr uns dabei weiter unterstützen möchtet.

    Also ich würde mal sagen, ein Großteil der im Forum stark aktiven Mitglieder macht das täglich. Jede Hilfe bzw. Beantwortung von Fragen ist ja im Prinzip auch eine Unterstützung für den Verein. ;)
    Viele Grüße
    JP

  • Stefan: hab ich gesehn, aber die meinte ich nicht - ich meinte den USB-Zwischenstecker, der auf Kanal 1023 reagiert und USB-Lampen dimmt. Eigentlich wäre ein Package von den beiden auch nicht schlecht ;)

    Ah okay, jetzt verstehe ich dich :) Ich will jetzt nicht zu viel versprechen, aber vielleicht baue ich demnächst mal eine auf. Ich hab da ne neue Platine dafür entwickelt, muss mal sehen ob ich das auch geätzt bekomme.

    dunkelgrau? Bei mir ist es weiß. Vielleicht irgendwo eine falsche Einstellung die schon geändert wurde oder bei Dir ist ein altes css im System.

    Du siehst dir wahrscheinlich auch nicht oben verlinkte Seite an, sondern eine, die index.php im Namen trägt und nicht index2.php. Klicke mal im Shop auf "Dann jetzt einfach & kostenlos registrieren" und dann auf "(Allgemeine Geschäftsbedingungen)"


    zum PPS:
    Diese Art von Formulierungen sind mittlerweile durchaus auf nahezu allen automatischen Bestellbestätigungen zu finden.
    pollin.de schreibt z.B. "Diese E-Mail ist keine verbindliche Auftragsbestätigung, sondern dient nur der
    Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung. Eine Ausführung des Auftrages behalten wir
    uns im Rahmen unserer Liefermöglichkeiten vor."

    Da ist aber ein elementarer Unterschied zur Situation hier. Zu diesem Zeitpunkt will Pollin kein Geld von dir - ihr hingegen wollt hier schon Geld sehen, obwohl ihr keinen Kaufvertrag geschlossen haben wollt. Lies mal im BGB nach:

    Quote

    § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
    (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
    (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

    Hier steht es eindeutig: Erst der Kaufvertrag löst eine Zahlungsverpflichtung aus. Ohne Kaufvertrag keine Zahlungsverpflichtung - alles andere wäre eine unangemessene Benachteiligung des Käufers, und von den Regelungen im BGB könnt ihr selbst mit den AGBs nicht abweichen, entsprechende Klauseln sind dann einfach unwirksam.


    Wie bereits geschrieben ist der elementare Unterschied, dass Pollin hier noch kein Geld will - ein Kaufvertrag ist nämlich noch nicht zustande gekommen. Der Online-Shop von Pollin ist einfach Werbung und die implizite Aufforderung an den potentiellen Kunden, Pollin ein Angebot zur Abnahme gewisser Artikel zu machen. Das, was du dann automatisch von Pollin bekommst ist die Bestätigung, dass dein Angebot eingegangen ist. Nun wird Pollin nachsehen, ob es dein Angebot annehmen will/kann - wenn ja, dann kommt ein Kaufvertrag zustande, und es ergeben sich die entsprechenden Pflichten für beide Seiten. Pollin wird die Sachen liefern, wird dein Konto per Bankeinzug belasten, und du musst die Ware annehmen.


    Aus aktuellem Dilemma kommt ihr also am einfachsten über eine der folgenden Lösungen raus:
    * Ihr bietet Bankeinzug an, und fordert somit erst das Geld vom Kunden, nachdem ihr sein Angebot angenommen habt, und somit ein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen ist
    * Ihr schreibt dem Kunden eine E-Mail (das kann ja manuell oder halbautomatisch erfolgen), in welcher ihr sein Angebot annehmt und um Zahlung des entsprechenden Beitrags bittet.


    Auf welcher rechtlichen Grundlage soll euch der potentielle Kunde sonst Geld überweisen? Er kann doch nicht nur hoffen, dass ihr dadurch sein Angebot annehmt und das Geld nicht einfach als Spende verbucht oder damit euren nächsten Karibikurlaub finanziert?


    Ich entschuldige mich für die Schmerzen. [...]


    zudem kauft man ja nicht die Beschreibung :D

    Du meinst wohl: Ich bitte um Entschuldigung für die Schmerzen.


    Korrekt, ich kaufe nicht die Beschreibung, aber eine ordentliche Beschreibung sollte in einem seriösen Onlineshop selbstverständlich sein. Ich bin hier nicht auf dem Schwarzmarkt, wo (wenn überhaupt) nur gebrochen deutsch gesprochen wird, und einen entsprechenden Auftritt sollte der Onlineshop auch haben.


    Quote

    Sagen wirs einfach so: KIickt euch doch mal selbst durch, dann fällt euch das doch wohl hoffentlich alles auf...


    naja du wirst sicher wissen, das wenn man öfter drüber schaut, man einfach blind wird.
    Deshalb fragen wir euch ja ob ihr noch Fehler entdeckt.

    Dann macht man ne Pause, und guckt das später nochmal an. Das kann doch nicht dein Ernst sein, dass man Button-Beschriftungen, die über den eigentlichen Platz des Buttons weit hinausragen und abgeschnitten werden, oder massive Schreibfehler wie oben zitiert oder Sachen wie das man eine "gültige" E-Mail Adresse angeben soll nicht mehr auffallen. Da muss man ja fast schon mit geschlossenen Augen im Laden unterwegs sein. Deshalb eben mein Fazit: Schaut es euch erst einmal gründlich an, bevor ich mir hier die Finger wund schreibe.


    Freundliche Grüße


    Stefan

  • Hi Stefan,


    auch Dir vielen Dank für die Hinweise.


    Ich möchte aber jetzt generell darum bitten, das Thema "Schreipfeeler" ruhen lassen, denn wir haben ja aufgrund Eurer Hinweise diesen Sachverhalt bereinigt. Freut mich Stefan, dass Du immer eine Eins im Diktat hattest ;) Ich sehe hier aber in erster Linie die tolle Leistung von Maik (und dem Shopteam), da monatlich bis zu 30 Päckchen versendet werden. Das macht nicht jeder mal so nebenbei, und da kann auch mal ein Tippfehler passieren.
    Deshalb möchte ich, dass auf dieser Stelle bitte nicht mehr "rumgehackt" wird. Wir haben ja gelernt!


    Gruß Frank

  • aufgrund Eurer Hinweise diesen Sachverhalt bereinigt


    Bitte verzeihe mir einen letzten Kommentar zum "bereinigten Sachverhalt", dann bin ich ruhig:

    Das nur rein zur Rechtschreibung und Vollständigkeit, Wortwahl lasse ich außen vor. Das Komma muss m.W. nicht sein, macht den Satz aber leichter lesbar.

  • Hi fool_of_lights!


    Aber ein "Kombigerät" (=Lampe mit eingebautem Modul) war auch schonmal im Gespräch. Da kommt sicher nochmal was aus der Entwicklungsabteilung. ;)


    Hoc


    Hi,
    da bin ich im Moment noch dran, und das wird auch. Platine ist fast fertig. einen funktionierenden Prototypen gibt es schon ^^


    Das wäre dann aber zum selber umbau. Da muss nämlich Stecker, Schwanenhals und so alles neu verkabelt werden, und das ist nicht so leicht, da am oberen Ende ein Kuststoffteil angegossen ist.


    Mal sehen was wird. Vielleicht gibt es auch eine andere DeskLamp (also von der Form her) in die man das einbauen kann ^^


    Grüße, Souko

  • Hey.
    Ich wollte hier mal kurz eine durchaus positive Rückmeldung zu dem Shop dalassen.
    Vor 3 Tagen bestellt, heute alles erhalten. Super! Alles da, auf den ersten Blick in Top qualität, Sonderwünsche erfüllt, keine Beschädigungen... Wenn alles auch einwandfrei funktioniert, nachdem es zusammengebaut ist bin ich sehr zufrieden :)
    LOB!


    Liebe Grüße,
    Benny.

  • Hallo,
    habe gerade mal was im Fanhop bestellt, dabei trat fölgender Fehler auf:


    Nach der Anmeldung und Verifizierung über E-Mail kam die Meldung Invalid Token
    nach einem Klick auf Zurück wurde dann der Warenkorb angezeigt und ich konnte
    die Bestellung fortsetzen.


    Gruß Uwe

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