@ dj detto: außerdem berechnet die gema die kosten nach der veranstaltungsfläche, auf der eine bestimmte zahl besuche platz hat und dann zahlst du voll, egal ob 1er da ist oder 1000
matthias
@ dj detto: außerdem berechnet die gema die kosten nach der veranstaltungsfläche, auf der eine bestimmte zahl besuche platz hat und dann zahlst du voll, egal ob 1er da ist oder 1000
matthias
Es macht meiner Meinung nach auch mehr Sinn, den Veranstalter entscheiden zu lassen, ob er die Gebühren bezahlen möchte/muss oder nicht. Wann eine Party privat ist, steht übrigens auch auf der Gema Seite.
Gab es da denn nicht verschiedene Abrechnungsmodelle zwischen denen man wählen konnte?
@ dj detto: außerdem berechnet die gema die kosten nach der veranstaltungsfläche, auf der eine bestimmte zahl besuche platz hat und dann zahlst du voll, egal ob 1er da ist oder 1000
matthias
DAs ist nicht ganz richtig und nciht ganz falsch. Ein Modell der GEMA geht über die Fläche.
Genau wie Letz fetz anmerkte hat die GEMA mind halbes bzw ein ganzes Dutzend Abrechnungsmodelle.
Detto
So ich habe mal nur ganz schnell auf der Seite der GEMA geschaut.
Also unter MUSIKNUTZER / 10 Fragen 10 Antworten steht - nett formuliert - in Frage 4 klar definiert:
eine private Party in ihren eigenen 4 Wänden ist gebührenfrei.
Also sobald ich einen Saal anmiete gilt das nicht mehr - sind ja nicht die eigenen 4 Wände - ist der Passus
hinfällig.
Leute trennt Euch von dem Gedanken: die GEMA ist NICHT NETT und hällt wo sie nur kann die Hand auf!!!!
Das kann ich aus 25 Jahren DJ Tätigkeit zusammenfassend sagen. Sie findet immer ein Schlupfloch um noch
mehr bzw überhaupt zu kassieren.
Ein krasses Beispiel:
Restaurant mit angemeldeter Hintergrundmusik (Rahmenvertrag)
Diese macht einen Themenabend und spielt dazu passende Musik, ich glaube es war mediteran oder irgendwas mit Seefahrt.
DIES sei nicht im Vertrag enthalten so die GEMA und als ein Nachbar mit einem Schifferklavier ankam - also von sich aus, nicht gebucht(!!!)
musste der Wirt auch dafür nochmal nachzahlen. Also vergesst alles von wegen brauchste nciht ist nciht nötig. Das einzige was
LEGAL hilft, ist der Vertrag mit dem oben beschriebenen Passus.
Detto
Meine Herren ...
Ist doch logisch dass die GEMA alle Infos auf Ihrer Seite so auslegt wie SIE es gerne haben will.
Eine private Feier soll nur in eigenen Wänden privat sein? Wie wärs mit dem Beispiel unten?
Die in diesem Urteil genannten 600 Gäste waren mit Sicherheit nicht zuhause im heimischen Wohnzimmer. Und die Bewirtung hat auch sicher nicht der Gastgeber selbst erledigt und die Band hat sicher auch etwas gekostet.
Gerichtsurteil:
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bochum_65-C…rn.news7769.htm
Ich klinke mich jetzt hier aus. Nicht auszuhalten mit welchem Halb- und Unwissen hier um sich geworfen wird.
Weiterhin viel Spaß beim GEMA zahlen!
Dann beglücke uns doch mal mit deinem Fachwissen.
Dann beglücke uns doch mal mit deinem Fachwissen.
Was ist denn an obigen Link so schwer zu verstehen? Hast Du ihn überhaupt gelesen?
Hier mal das Urteil im Ganzen:
http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2009_054.pdf
Und was sagt uns das?
Private Feiern (egal ob Hochzeit oder Geburtstag oder oder) sind und bleiben gemafrei. Ich muss nur nachweisen, oder glaubhaft versichern können dass die Feier nur für diesen privaten Personenkreis gedacht ist (abgetrennter Raum, schriftliche Einladung, Personen"kontrolle", usw usf.). Wieviele Personen dass dann sein können zeigt das Urteil ... dort waren es 600 Gäste! Es ist auch egal wo die Feier stattfindet! siehe oben. 600 Gäste bringe ich nicht zuhause unter, also miete ich mir eine ganze Halle! Deswegen ist es aber immer noch privat. Auch engagiere ich mir dazu einen Catering Service und eine Band. Egal. Es bleibt privat!
Selbst im Freien (zb. bei einer Gartenfeier) gilt das Obige. Denn es ist nunmal physikalisch bedingt dass sich die Musik ausbreitet und zb. von Passanten die gerade am Grundsstück vorbeigehen, (mit)gehört wird. Denn letztendlich wäre dass ja auch in einem geschlossenen Raum so. Ich kann ja auch dort nicht verhindern dass zb. jemand heimlich an der Tür oder Fenster lauscht. Es zählt also nur, dass der "Zutritt und Teilnahme zur Veranstaltung" nur diesem eingeladenen Personenkreis möglich ist.
Wenn nun ein Lokal oder der Wirt mit der GEMA schon so einen "Rahmenvertrag" hat und damit generell irgendwelche Pauschalen oder was weiß ich an die GEMA zahlt... dann ist das mir doch völlig egal. Ich als Veranstalter meiner eigenen privaten Feier muss nunmal keine GEMA zahlen. Will er das auf mich umwälzen, wird er es über die die Saalmiete direkt oder versteckt tun. Wenn ich diesen Posten dann zahle, selber Schuld. Viele Lokale, oder Hotels haben einen solchen Passus übrigens fest in ihren AGBs, nämlich dass fällige GEMA Gebühren der Veranstalter übernehmen muss. Ist ja auch gut und schön. Aber: Eine rein private Feier ist und bleibt nunmal gemafrei...
Anders ist es wenn zb. ein Gastwirt eine Musik- oder Tanzveranstaltung durchzieht, oder wenn zb. eine Firma oder Verein zb. eine Weihnachtsfeier veranstaltet... selbst wenn der Personenkreis durch Einladungen und Kontrollen usw. begrenzt ist... zwischen diesen Gästen besteht (logisch) keine so enge freundschaftliche oder familäre Beziehung wie bei einer "Familienfeier". Also sind hier Gebühren fällig. Wenn auch oft nicht ganz nachvollziehbar...
Im Zweifelsfall bezieht euch im Falle einer privaten Feier und drohendem Ärger mit der Gema einfach auf das Aktenzeichen vom obigen Urteil und fertig.
Dann beglücke uns doch mal mit deinem Fachwissen.
Was ist denn an obigen Link so schwer zu verstehen? Hast Du ihn überhaupt gelesen?Hier mal das Urteil im Ganzen:
http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2009_054.pdf[...]Im Zweifelsfall bezieht euch im Falle einer privaten Feier und drohendem Ärger mit der Gema einfach auf das Aktenzeichen vom obigen Urteil und fertig.
Habs gelesen. Bin zwar kein Jurist, aber wenn selbst im Urteil drin steht, dass das Amtsgericht Bochum schon MEHRFACH solche Fälle zu verhandeln hatte, scheint es die GEMA nicht wirklich zu beeindrucken, was ein Gericht im Einzelfall entscheidet und probiert es immer wieder. Das "fertig" würde ich daher mit Vorsicht genießen. Gleichzeitig ist im Urteil auch recht schön umschrieben, welche Mindestanforderungen dieses Gericht gesehen hat, damit eine Veranstaltung "privat" ist. Nichtsdestotrotz ist es kein Grundsatzurteil - es wurde nach vorliegenden Aussagen ein konkreter Fall entschieden. Lass in einem anderen Fall nur ein Fitzel anders sein und die Lage ist anders.
Ich bin davon ausgegangen, dass du ausser dem Urteil noch mehr auf Lager hast. ![]()
Das Urteil kenne ich bereits.
das Amtsgericht Bochum schon MEHRFACH solche Fälle zu verhandeln hatte, scheint es die GEMA nicht wirklich zu beeindrucken, was ein Gericht im Einzelfall entscheidet und probiert es immer wieder.
Meinst du wirklich, die GEMA ist so dumm und dreht sich selbst den Geldhahn zu? Ich kann die da gut verstehen... auch wenn ich es nicht für richtig halte.
Ich bin davon ausgegangen, dass du ausser dem Urteil noch mehr auf Lager hast.
Nur keine Sorge... auf Lager habe ich zum Thema GEMA noch so einiges. Das das obige Gesülze sollte für dieses Thema hier aber erstmal reichen. Und mehr Infos würden dich eh nur überfordern. ![]()
Hallo,
ich stell dann mal die Frage nach folgender VA:
Firmenfeier eines Familienunternehmens mit
fast familiären Geschäftsbeziehungen usw. GEMA ja oder nein.
Nein lassen wir das. ![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
Das Urteil ist ein Einzelfall und in meinen Augen nicht
Grundsätzlich gemeint. Es geht ja dabei schon los, wenn du eine „deutsche“
Hochzeit feierst – mit nur 200 Leuten… Ist das noch typisch – eher nicht
Usw usw Die GEMA wird immer Schlupflöcher finden um an Geld zu kommen.
Die Frage ist ja, will man den Rechtsweg bestreiten – der Zeit und Nerven kostet –
oder nicht.
Ich finde aber hier in diesem Thema drehen wir uns im Kreis
und ich kann mich des Eindrucks nicht verwehren, dass es so
langsam in eine Art „Penismessung“ (ätschibätschi meiner ist länger)
umschlägt. Dafür habe ich aber keine Zeit und klinke mich aus.
Meine Meinung, den Passus mit der Übertragung der Verantwortung
an den Veranstalter oder IMMER zahlen. Mehr Möglichkeiten hat man nicht.
Ich bin raus
Detto
Der Link ist schonmal OK : http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Boch…rn.news7769.htm
Also Privat ist es wenn nur vom Veranstalter bestimte und geladene Personen Zutritt haben. Also z.B. ne Abschlussfeier einer Schulklasse oder ne Hochzeit, Geburtstag usw. Größe und Menge an Leuten ist egal. Aber wenn jeder dort "rein" kann,- oder sich Karten für den Zutritt kaufen kann,- dann isses ne öffentliche Angelegenheit.
Gewerblich ist es immer wenn die Absicht der Gewinnerzielung dahinter steckt. Mietest Du ein Zelt, Ausrüstung usw. und die Veranstaltung läuft zum "Selbstkostenpreis" dann ist es nicht gewerblich,- sollte man im Zweifelsfall aber nachweisen können. Was Dir dann der Veranstalter "In die Hand drückt".....naja. Eine Aufwandsentschädigung kann man schon berechnen,- ist aber dann schon wieder umständlich mit einer evt. Nachweiserei. Möchtest Du sowas öfters machen um etwas Kohle zu verdienen dann melde doch ein Gewerbe an,- ist doch kein Thema. Versteuern musste eh nur was dann offiziell läuft.......
Dann machtse immer ne feinen Vertrag: Gema muss Veranstalter ( dein Kunde ) zahlen, dein Kunde ist für alle erforderlichen Genehmigungen verantwortlich usw...usw....
Kann das nur bestätigen mit den geladenen Personen. EInfach eine "geschlossene Veranstaltung" angeben und schon passts ![]()
Da wir gerade beim Fleddern uralter und begrabener Threads sind...
... dann melde doch ein Gewerbe an,- ist doch kein Thema. Versteuern musste eh nur was dann offiziell läuft.......
Den Satz hätte ich mal hören wollen in der aktuellen "Steuergerechtigkeitsdiskussion" um Hoeneß und Konsorten. Aber Februar 2012 war die Welt ja auch noch in Ordnung.
Quote
Dann machtse immer ne feinen Vertrag: Gema muss Veranstalter ( dein Kunde ) zahlen, dein Kunde ist für alle erforderlichen Genehmigungen verantwortlich usw...usw....
Die Zahlungspflicht liegt ja auch beim Veranstalter. Da DJs meist keine Anforderungen an Fachpersonal nach Recht und Gesetz erfüllen, wird es dem Veranstalter auch nicht gelingen, irgendwelche Verantwortlichkeiten wirksam auf sie zu delegieren.
Gerade wenn ich in einem Vertrag so einen Passus sehe, würde ich als Laie (was ja die Kunden meist sind) fragen, um welche Genehmigungen es sich da handelt und was denn diese GEMA ist und tut. Keine Antwort dazu ist sicher möglich, dann würde ich aber den Vertrag nicht unterzeichnen. Und wenn eine falsche Antwort kommt, aufgrund derer der Kunde dann Ärger (= Mehrkosten im Vergleich zum ordentlichen Verfahren) bekommt ist die Stimmung erst mal im Keller - nichts, was ein DJ bei seinem Kunden ernsthaft will.
Also besser gut informiert sein, Kunde sauber beraten.