Dann beglücke uns doch mal mit deinem Fachwissen.
Was ist denn an obigen Link so schwer zu verstehen? Hast Du ihn überhaupt gelesen?
Hier mal das Urteil im Ganzen:
http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2009_054.pdf
Und was sagt uns das?
Private Feiern (egal ob Hochzeit oder Geburtstag oder oder) sind und bleiben gemafrei. Ich muss nur nachweisen, oder glaubhaft versichern können dass die Feier nur für diesen privaten Personenkreis gedacht ist (abgetrennter Raum, schriftliche Einladung, Personen"kontrolle", usw usf.). Wieviele Personen dass dann sein können zeigt das Urteil ... dort waren es 600 Gäste! Es ist auch egal wo die Feier stattfindet! siehe oben. 600 Gäste bringe ich nicht zuhause unter, also miete ich mir eine ganze Halle! Deswegen ist es aber immer noch privat. Auch engagiere ich mir dazu einen Catering Service und eine Band. Egal. Es bleibt privat!
Selbst im Freien (zb. bei einer Gartenfeier) gilt das Obige. Denn es ist nunmal physikalisch bedingt dass sich die Musik ausbreitet und zb. von Passanten die gerade am Grundsstück vorbeigehen, (mit)gehört wird. Denn letztendlich wäre dass ja auch in einem geschlossenen Raum so. Ich kann ja auch dort nicht verhindern dass zb. jemand heimlich an der Tür oder Fenster lauscht. Es zählt also nur, dass der "Zutritt und Teilnahme zur Veranstaltung" nur diesem eingeladenen Personenkreis möglich ist.
Wenn nun ein Lokal oder der Wirt mit der GEMA schon so einen "Rahmenvertrag" hat und damit generell irgendwelche Pauschalen oder was weiß ich an die GEMA zahlt... dann ist das mir doch völlig egal. Ich als Veranstalter meiner eigenen privaten Feier muss nunmal keine GEMA zahlen. Will er das auf mich umwälzen, wird er es über die die Saalmiete direkt oder versteckt tun. Wenn ich diesen Posten dann zahle, selber Schuld. Viele Lokale, oder Hotels haben einen solchen Passus übrigens fest in ihren AGBs, nämlich dass fällige GEMA Gebühren der Veranstalter übernehmen muss. Ist ja auch gut und schön. Aber: Eine rein private Feier ist und bleibt nunmal gemafrei...
Anders ist es wenn zb. ein Gastwirt eine Musik- oder Tanzveranstaltung durchzieht, oder wenn zb. eine Firma oder Verein zb. eine Weihnachtsfeier veranstaltet... selbst wenn der Personenkreis durch Einladungen und Kontrollen usw. begrenzt ist... zwischen diesen Gästen besteht (logisch) keine so enge freundschaftliche oder familäre Beziehung wie bei einer "Familienfeier". Also sind hier Gebühren fällig. Wenn auch oft nicht ganz nachvollziehbar...
Im Zweifelsfall bezieht euch im Falle einer privaten Feier und drohendem Ärger mit der Gema einfach auf das Aktenzeichen vom obigen Urteil und fertig.