Vertrag mit Veranstalter - was, wie, wie viel ?

We proudly present: The release of DMXControl 3.3.3!


On September 29, 2026, we held our release show for DMXControl 3.3.3. During our usual “hour-long” session, we showed you all the new features in this version and what it now has to offer.
Read all about it in the corresponding news article: We proudly present: The release of DMXControl 3.3.3!


  • Hallo,

    derzeit bin ich fleißig beim Lesen eures Buches. Hierbei bin ich im Kapitel 3 über den Vertrag mit dem Veranstalter gestoplert (Seite 106 - Bsp.: Graue Box mit Marten).

    Da ich mich derzeit immer noch nicht Absichern konnte (mittels einer Versicherung etc...) bin ich hier sehr hellhörig geworden.

    Daher meine Frage(n):
    1. Wie muss so ein Vertrag aussehen? Habt Ihr vielleicht ein Beispiel?
    2. In wie weit kann ich gewisse sicherheitsrelevanten Sachen dem Veranstalter "aufhalsen", damit im Falle eines Unfalls der Veranstalter haftet? (Bsp.: Brandabstände der Scheinwerfer, Korrekt abgesicherte Steckdosen für mich => Kabelbrand in der Wand, Aufstellung der Lichtstative, Lautstärke der Musik, etc...)
    Ich meine damit, dass wenn beispielsweise jemand einen Gehörsturz bekommt, weil ich zu laut gemacht habe, dass der Veranstalter dafür haftet nicht ich (Gleiches für weitere Beispiele).

    Es ist mir zwar im vorherein klar, dass kaum Veranstalter die komplette Verantwortung übernehmen werden, aber irgendwie muss ich mich als Amateur auch absichern (ihr kennt es sicher selbst, was Alles passieren kann), wenn es schon keine Amateurversicherungen gibt...

    Ich hoffe, ihr könnt mir da ein bisschen weiterhelfen (gerne auch mit externen Links).


    Vielen Dank schon im Voraus und
    viele Grüße,

    Black

    Ein Jeder muss mal klein anfangen ...
    ... denn es ist noch kein Genie vom Himmel gefallen :D

    Und meine Lampen haben Fieber, denn sie glühen immer wie irre, bevor sie Ihren großen Auftritt haben...

  • Hi,

    also ich befürchte fast, dass du kaum Verantwortung auf den Veranstalter übertragen kannst. Der Veranstalter ist für die Sachen Verantwortlich die er macht und du bist für die Verantwortlich die du machst. Ich denke eine korrekt Stromversorgung, Notbleuchtung und Notausgänge kann man vom Veranstalter verlangen und muss auch in jeder Location in der Veranstaltungen stattfinden ehh vorhanden sein - aber dann hört es auch schon auf und das liegt dann auch nicht mehr in deinem Verantwortungsbreich.

    Wenn dein Equipment etwas anbrennt weil du nicht weisst was der korrekte Abstand zu brennbarem Material ist dann ist das salop gesagt "dein Problem". Man muss halt alles mögliche bedenken und die Sache so sicher wir möglich gestalten.
    Gegen das Problem mit der Lautstärke z.B kann man sehr gut Limiter mit Messmikrofonen einsetzten die dafür sorgen das die Anlage garnicht zu laut gefahren werden kann. Schont Equipment und Ohren der Gäste. Kostet aber auch ein paar Euro, für den Anfang geht evtl. auch schon ein Lautstärke Messgerät welches dir die DB Anzahl anzeigt .. dann kannste runterregeln wenns über ne bestimmte Grenze geht. Und solange du kein Rotlich DJ bist kann man sich da sehr gut dran orientieren. Limiter werden erst unverzichtbar wenn Bauern DJ´s spielen die nen Gehörschaden haben.

    Wenn dir z.B nen Tower umkippt weil ein Fuss abgeborchen ist obwohl die Belastung innerhalb der Grenze war und du die Teile regelmäßig zum TÜV geschleppt hast dann ist z.B so wie ich gelesen hab der TÜV verantwortlich (ich hab das zum Glück nochnicht ausprobieren müssen aber hier im Forum schon gelesen und ist ja auch logisch wofür sollte man die Sachen sonst zum TÜV bringen).

    Veranstalter die bewusst einen Amateur buchen aus (meist) preislichen Gründen (18te Geburtstage usw.) haben in den meisten Fällen auch keine Versicherung auf die sich was abschieben liesse. Bei solchen VA´s ist die Lage aber meist noch Recht überschaubar was die Sicherheit anbelangt. Professionelle Veranstalter welche öffentliche Veranstaltungen machen buchen auch eine entsprechend professionelle Firma welche die nötigen Versicherungen hat und auch entsprechend Geld dafür bekommt.

    Die Versicherungen der Veranstalter werden (selbst wenn du es mit dem Veranstalter selbst regeln könntest) im Versicherungsfall erstmal Fragen wer denn da am Werk ist. Wenn die dann Feststellen das du keine Ausbildung dafür hast dann werden die auch nicht zahlen. Und wenn die Verischerung des Veranstalters vorher gefragt wird ob der unausgebildete Veranstaltungstechniker mit versichert werden kann dann gilt das gleiche als wenn du dich direkt versichern wollen würdest: Nein geht nicht da keine Ausbildung. Ein Autounfall ist z.B auch nicht versichert wenn einer ohne Führerschein gefahren ist und der "Führerschein" ist wohl in diesem Fall die Fachausbildung.

    Kurz gesagt:

    Veranstalter die einen Amateur buchen tun das deshalb weil sie kein Geld für einen Profi haben und noch viel weniger Geld für eine Versicherung.

    Professionelle Veranstalter buchen eine Firma die alle nötigen Versicherungen besitzt und somit stellt sich die Frage für dich nicht.

    Du bist komplett für das Haftbar was in deinem Verantwortungsbereich liegt. Das ist leider so und das leben ist halt ein Risiko hier ganz besonders. Es wird auch in absehbarer Zeit auch keine Versicherung geben die einen Amateur versichert - zu grosses Risiko.

    Du könntest dich natürlich für Sicherheitsrelevante Sachen mit einem Profi zusammentun der dann die Verantwortung übernimmt. Natürlich kostet das auch wieder Geld aber eine Verischerung kostet auch Geld. Nur ich sag mal so: Ich würde mir als besitzer einer Professionellen Veranstaltungsfirma echt überlegen ob ich einen meiner Leute dafür zur verfügung stelle einem Amateur die Anlage abnehmen zu lassen. Denn letzendlich nehmen die Amateure den Profis welche eben jene Versicherungen besitzten die oben angesprochen wurden förmlich die Butter vom Brot weil die Preise natürlich dadurch extrem gedrückt werden.

    Es ist zwar schon spät aber ich glaub das das was ich oben geschrieben habe schon recht stimmig ist. Ich lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren.

    Amen.

    Gruß Christoph

  • Hallo,

    das Thema Sicherheit und Recht in der Veranstaltungstechnik ist so komplex, dass Hr. Ebner sogar ein ganzes eigenes Buch dazu geschrieben hat:

    http://books.google.de/books?id=RPcHS…page&q=&f=false

    In dem Buch "Lichttechnik für Einsteiger" haben wir uns entsprechend der Zielgruppe explizit auf nicht-kommerzielle Veranstaltungen beschränkt. Es geht also definitiv nicht darum, einem Profi Konkurrenz zu machen bzw. ohne Ausbildung Veranstaltungsdienste anzubieten !!!

    Unsere Botschaft im Buch ist die: Finger weg, wenn Du als Schüler/Azubi usw. keinen findest, der die Verantwortung übernimmt!

    Was ist damit gemeint?: Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass es Jugendklubleiter und Schulleiter gibt, mit denen man hier gut zusammenarbeiten kann, die also auch die "Verantwortung übernehmen" und auch eine entsprechende Ausbildung haben. Das heisst trotzdem, dass man als Lichtler auf die im Buch genannten Gefahrensituationen achten muss und die dort beschriebenen Regeln beachtet. Ansonsten handelt man nicht mehr fahrlässig, sondern eher vorsätzlich.

    Also hier bitte keine Worte wie "kommerzielle Veranstalter", "(gegen Geld) buchen" etc. Hier gehts um Schultheater, Klassendisco, Karneval im Jugendklub etc.

    Trotzdem sollten wir weiterdiskutieren, muss jetzt aber zur Arbeit ...

    Gruß Frank

  • Danke erstmal für den Link.
    Chrisgw: Das war mir auch schon fast klar, dass ich selber für meine aufgebaute Technik haften muss, falls was passiert. Wer sollte sonst dafür haften? Der Veranstalter nicht, deswegen nimmt er ja die "günstigen" Techniker. Wie du schon geschrieben hast, ist das alles eine Frage des Geldes.
    Ich muss auch sagen, dass ist ein interessantes Thema. Bin mal gespannt, was man hier noch lernen kann.

    [Blocked Image: http://i49.tinypic.com/fe2d10.jpg]
    DMXControl 2.10.5
    2x nvent Open CoreDMX IF, 2x billig Variante
    4x GLP MAX ;2x IMG Stageline TWIST 252
    2x Eurolite TS3 ;4x Stairville LED PAR 56
    3x 4ch. Dimmerpacks ;1x STAIRVILLE SF-1000;1x Profog K120,
    1x Blinder ;12x PAR 56 short ;8x LED PAR 56
    1x 1500W Strobe ;1x UV Fluter
    1x STAIRVILLE DMX-MASTER I
    1x SHOWTEC SHOWMASTER 24
    1x DMX Controller mit Batterie
    1x Beamer
    kleine Effekte

  • Hi,

    man kann zur Not einen Vertrag machen, aus dem hervorgeht, dass der Techniker nur eine Hilfskraft ist und weisungsgebunten tätig ist. Dann haftet derjenige, der offiziell die Weisungen gibt.

    Weiter oben war zu lesen, dass der TÜV haftet. Nein, tut er nicht!
    Er bietet dir nur die Möglichkeit, die vorgeschriebenen Prüfungen der Technik durchzuführen. Wenn dann was trotz richtiger Anwendung zusammenbricht hat sich der Techniker zumindest kein grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen und es zahlt im besten Falle die Veranstalter-Haftpflicht.

    Grüße
    Stephan Cordes

  • Zuerst einmal ein Dankeschön für eure Antworten!

    Am Besten wäre es wir fangen mal andersherum an:
    Zuerst: Habt ihr ein Beispiel für so einen Vertrag, damit ich grundsätzlich schon mal weiß, wie ein solcher Aussieht und was generell schon drin stehen kann?

    Dann kommt anschließend die Frage:
    Kann ich darin festlegen, dass der Veranstalter mir gewisse Dinge zuweisen muss und er dafür dann verantwortlich ist?
    Beispiele:
    1. Steckdosen:
    Er muss mir entsprechende Steckdosen/Sicherungskreise zuweisen, die die Belastung aushalten, nichts weiteres dranhängt und dessen Erdung gewährleistet ist. D.h. wenn dann das Haus wegen Kabelbrand in der Mauer abfackelt oder die Kühlbox ausfällt, weil die Sicherung ausgelöst wurde, dann haftet er und nicht ich.

    2. Stellplatz für Band/Licht(-stative)
    Er muss mir entsprechende Stellplätze für meine Lichtstative/FOH zuweisen und zwar so, dass keine Fluchtwege blockiert sind, ansonsten haftet er.

    3. Das gleiche mit den Kabelzuleitungen von den Steckdosen kommend. Er muss mir sagen, wo ich diese entlanglegen darf, damit keine Fluchtwege blockier sind, ansonsten haftet er wieder.

    Ob meine Geräte und Stative geprüft sind, ist dann meiner Haftung und auch meinem Risiko überlassen...


    Aber wichtiger ist mal ein Beispiel für einen solchen Vertrag, damit wir hier vielleicht nicht ganz aneinander vorbeireden...


    Vielen Dank schon mal im Voraus und
    Grüße,

    Black

    Ein Jeder muss mal klein anfangen ...
    ... denn es ist noch kein Genie vom Himmel gefallen :D

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  • Quote

    Original von Black

    Dann kommt anschließend die Frage:
    Kann ich darin festlegen, dass der Veranstalter mir gewisse Dinge zuweisen muss und er dafür dann verantwortlich ist?
    Beispiele:
    1. Steckdosen:
    Er muss mir entsprechende Steckdosen/Sicherungskreise zuweisen, die die Belastung aushalten, nichts weiteres dranhängt und dessen Erdung gewährleistet ist. D.h. wenn dann das Haus wegen Kabelbrand in der Mauer abfackelt oder die Kühlbox ausfällt, weil die Sicherung ausgelöst wurde, dann haftet er und nicht ich.

    2. Stellplatz für Band/Licht(-stative)
    Er muss mir entsprechende Stellplätze für meine Lichtstative/FOH zuweisen und zwar so, dass keine Fluchtwege blockiert sind, ansonsten haftet er.

    3. Das gleiche mit den Kabelzuleitungen von den Steckdosen kommend. Er muss mir sagen, wo ich diese entlanglegen darf, damit keine Fluchtwege blockier sind, ansonsten haftet er wieder.

    Wenn der Veranstalter dir sagt, das das stativ da aufgebaut werden kann... Du siehst aber, das dadurch ein Fluchtweg blockiert wird... dann bekommen beide eins aufn Deckel... Falls etwas passiert.

    Du willst Haftung abgeben die du nicht abgeben kannst.

    Das ist genau wie setzen von Links, auf Seiten anderer, auf die eigene Homepage... Viele versuchen die Haftung vom Inhalt auf die anderen Seiten von sich zu nehmen, was aber garnicht möglich ist. Wer davon mehr wissen möchte, muss mal ein wenig Suchen. Werde hier nicht näher drauf eingehen.

    Du musst Dir erstmal die genaue Gesetzlage durchlesen... Ich weiß nun nicht welche Gesetze das alles sind. Hoffe die kann hier einer mit mehr Erfahrung am besten alle mal posten, welche Gesetze zu beachten sind...

    Weil was dort geregelt ist, kannst du mit einem Vertrag bekräftigen, aber nicht außer Kraft setzen!

    Es gilt erstmal das Gesetz... Was nicht im Gesetz steht, kannst du mit einem Vertrag regeln.

    -------------------
    Das sind nun meine Erfahrungen, die ich gemacht habe und mein Wissen das ich mir angeeignet hab, bezüglich Webseiten Veröffentlichung und denke, das man das eins zu eins auf alles andere, was Deutsches Recht betrifft, beziehen kann.

    Du solltest dir auch mal das Vertragsrecht beschaffen, bzw das BGB. Im BGB findest du das Vertragsrecht.

    Im Vertrag wird eigentlich geregelt:
    Deine Zeiten, wie lange du Musik/Licht zu machen hast, machen willst.
    Deine Vergütung.
    Und halt was bei nicht einhalten der dauer passiert. Also, wenn du statt 5 Stunden deine Dienste nur 3 Stunden anbieten konntest.
    Und soweit ich weiß, kann man im Vertrag regeln, wer für Schäden haftet die an deinem Equipment enstehen oder an Dingen vom Veranstalter durch Benutzung deines Equipments.
    und noch einiges mehr...

    -----------------------
    Beste Hilfe kann Dir bei sowas NUR ein Rechtsanwalt geben.
    Also um wirklich Klarheit und ein ruhiges Gewissen zu haben kann ich Dir nur empfehlen einen Anwalt aufzusuchen. Der Dir nicht nur Tipps geben kann, wie so ein Vertrag auszusehen hat, sondern dir sogar einen Vertrag erstellt.

    Natürlich kostet das Geld, ist aber die beste Methode um dich vor späteren Folgen, die deutlich teurer sein können, abzusichern!

    Sollte ich mich versehen haben irgendwo, lass ich mich gerne eines besseren Belehren :)


    MfG Markus

    Interface: Enttec DMX PRO USB
    2x Showtec LED Wash Ultra Bright RGB
    1x ADJ LED Punch Pro
    2x JB Systems The Winner II
    1x HQ-Power 40mW DMX Laser
    1x Analog Strobe
    1x Eurolite 4 Channel Strobe Controller
    1x 12 Channel DMX Switch Pack

    2x ADJ Wind-Up Stands + 3Punkt Traverse

    Edited once, last by dexter2k3 (January 9, 2010 at 5:39 PM).

  • ich glaube schon, dass der veranstallter ein kabelkreis zu verfügung stellen kann/muss, der nicht ohneweiteres in flammen aufgeht. das läuft unter brandschutz und dafür hat eindeutig der veranstallter zu haften.

    Meine Ausrüstung:

    1x Showtec Indigo-150 LED Moving-Head
    4x Vartyec Led Par 56
    DE - Interface
    Laptop mit MS Seven

  • das schon... natürlich muss die Infrastruktur in Ordnung sein und den gesetzmäßigen Bestimmungen müssen eingehalten werden. Und natürlich haftet dafür der Veranstalter und/oder bzw. der Elektriker der das abgenommen hat.

    Aber sollte es trotzdem einen Kabelbrand in der Infrastruktur geben, ausgelöst durch ein Gerät des Lichtmenschen, aus welchem Grund auch immer... Defektes Gerät... zuviele Gerätschaften an einem Kreis angeschlossen... Dann ist der jenige Verantwortlich, der die Anlage angeschlossen und/oder Geprüft hat.

    Aber wie gesagt, das regelt nicht der Vertrag. Wäre ich der Veranstalter... so würde ich im Vertrag mit einbeziehen, das geltende Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden müssen und die Anlage nach Aufbau durch Fachpersonal überprüft wird.


    Also wie gesagt, um sich bei soetwas richtig abzusichern, kommt BLACK nicht um einen Rechtsanwalt drum herum... Und der Veranstalter sollte auch mit einbezogen werden... Kommunikation ist das Stichwort ^^
    Und der Veranstalter macht das wahrscheinlich auch nicht zum ersten mal... der sollte ja auch schon wissen, wie das funktioniert...


    Edit: Oder er hofft das nichts passiert :D

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    2x Showtec LED Wash Ultra Bright RGB
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    2x ADJ Wind-Up Stands + 3Punkt Traverse

    Edited once, last by dexter2k3 (January 9, 2010 at 7:20 PM).

  • Quote

    Original von dexter2k3
    [...]

    Du musst Dir erstmal die genaue Gesetzlage durchlesen... Ich weiß nun nicht welche Gesetze das alles sind. Hoffe die kann hier einer mit mehr Erfahrung am besten alle mal posten, welche Gesetze zu beachten sind...[...]

    Black und ich hatten zu einem ganz vergleichbaren Thema schon eine Diskussion und ich fürchte, es läuft wieder auf das gleiche hinaus.

    Das GESETZ für das, was wir hier tun ist die im Landesrecht verankerte Versammlungsstättenverordnung. Der https://forum.dmxcontrol-projects.org/www.dthg.de hält diese (als Service, für Übermittlungsfehler aus den amtlichen Mitteilungsblättern übernehmen sie keine Verantwortung) die jeweils gültigen Ordnungen der Bundesländer vor. Sie sichert die öffentliche Sicherheit und betrifft damit sowohl Beschäftigte als auch Besucher der Veranstaltung. Daher ist dort das ganze Geraffel mit Fluchtwegen in der Versammlungsstätte, Ausstattung baulicher Art... drin.

    Durch das Sozialgesetzbuch (uns den Zusammenhang zu erklären hat unser Rechts-Dozent im Bel-Mstr-Kurs damals einen Vormittag gebraucht, ohne dass ich jetzt hier in der Lage wäre das darzulegen) werden auch die Vorschriften der Berufsgenossenschaften bzw. Gemeindeunfallversicherungen verpflichtend.
    Sehr zu empfehlen (und z.B. auf den Ständen der VBG auf den einschlägigen Messen kostenlos erhältlich, aber auch im Internet verfügbar) der VBG Branchenleitfaden BGI 810 "Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Leitfaden" (gutes Suchwort...). Auf der beiliegend CD sind Vorschriften wie die BGV C1 (um die kommt man gar nicht herum) BGV A3 (Elektro)... mit drauf.

    Aber jetzt kommt der Punkt: Im gleichen Zusammenhang werden auch Mindestqualifikationen aufgestellt für Personen, die so was machen dürfen. (und die haben im Laufe ihrer Ausbildung auch gelernt, wo sie die Vorschriften finden)
    Es ist natürlich löblich, wenn ein Laie sich an die ganzen technischen Vorschriften hält - und diese haben eben das Ziel, dass nix passiert. Aber er verletzt die nicht minder relevanten Vorschiften zur persönlichen Qualifikation.
    Insofern ist der Hinweis von Frank B. auch richtig und wichtig, dass sich die Laien NIEMALS in die professionelle Situation begeben sollten.
    Es ist voll in Ordnung, wenn Ihr im Team einer Fachkraft / gepr. Verantwortlicher als Licht-Designer, LJ oder Pult-OP arbeitet (dafür gibt es keine gesetzliche Mindestquali) - der Mensch (i.d.R. mit der Quali eines Beleuchtungsmeisters) muss dann für Euch den Kopf hinhalten. Aber selbst Verantwortung übernehmen können Laien nicht.
    Das ist übrigens das Konstrukt, das Stephan Cordes beschrieben hat.
    Und da meist der Veranstalter selbst auch die Quali nicht hat, kann er diese Verantwortung (selbst wenn er wollte) nicht übernehmen.

    Die einschlägigen Vorschriften beantworten übrigens auch den Punkt von Dexter 2k3 "Infrastruktur in Ordnung...". BGV C1 verpflichtet den verantwortlichen Techniker (Mstr...), die Fehlerfreiheit der Elektroversorgung am Übergabepunkt nachzuprüfen. Das macht die E-Fachkraft mit entsprechenden Messgeräten. Also muss der Veranstaltungstechiker ( der Profi, der die Quali hat) selbst ein anderes Gewerk prüfen, bevor er seine Arbeit anfangen darf.

    Ich melde mich später nochmal, ich hab schon mal so ne Zusammenstellung gemacht, wie sie angefragt wurde.

  • Bevor ich die versprochene Liste anfüge eine kleine Vorbemerkung:

    Hier wird immer wieder geschrieben "wenn du das und das gemacht hast, dann haftet der und der wenn was passiert". Das missversteht das ganze Regelungswerk grundsätzlich. Es handelt sich bei den meisten Dingen, die uns betreffen um "Grundsätze der Prävention". Und mit dieser Schablone sollte auch alles gelesen werden! Selbstverständlich wird man im Schadensfall (spätestens mit Personenschaden) dann auch Verantwortungen klären, aber das passiert im Zweifelsfall nicht zwischen Veranstaltungsfachleuten, sondern da mischen sich dann die Rechtsgelehrten, Sachverständigen u.s.w. ein.
    Also zum Mitschreiben und Merken: Die Vorschriften, Regeln und Informationen der BG dienen dazu, dass NIX passiert. Oder umgekehrt: Wenn was passiert hat irgend jemand irgend was falsch gemacht.

    Also und hier die Liste meiner persönlichen "Favoriten". Wie immer ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit oder Aktualität. Gibt's mit etwas Sucherei alles kostenlos im Internet.

    Aus dem Baurecht: Betreffende Landesbauordnung mit der zugehörigen Versammlungsstättenverordnung. Ggf. auch die Verordnungen zu "fliegende Bauten", die manchmal separat, manchmal integriert ist.

    Aus dem allgemeinen Arbeitsrecht:
    Arbeitsschutzsgesetz, Arbeizszeitgesetz, Arbeitsstättenverordnung..
    LastenhandhabungsVO, PSA-BenutzungsVO (Helme...)
    Jugendschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz
    Lärmschutzverordnung, Bundesimmissionsschutzgesetz, EU Lärmrichtlinie 2003/10/EG, TA Lärm.

    Und jetzt wird's handsfest:
    BGV A1 (allgemeine Vorschriften)
    BGV A3 (Elektro)
    BGV B2 (Laser)
    BGV B3 (Lärm)
    BGV C1 (Versammlungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung)
    BGV SP 25, insbesondere SP 25 1/2 Arbeitssicherheit in Produktionsstätten: 1/2-0 Fachkräfte, 1/2-1 Punktzüge, 1/2-3 Aufhängungen, 1/2-4 Seile und Ketten, 1/4 Pyro, 1/5 Prüfung elektrischer Anlagen.
    VPLT SR 1, 2, 3 und 4
    BGV D8 (im Zusammenhang mit Kettenzügen)

    Zur Qualifikation:
    BGI 810-0
    Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für die Fachkraft Veranstaltungstechnik und den Meister Veranstaltungstechnik

    Allgemeiner:
    BGV A5 (Erste Hilfe)
    BGV A8 (Kennzeichnung)

    Solltet Ihr mal einen Fahrer disponieren: Lenkzeiten! (zu finden in der "Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr")

    Das sollte für's Erste reichen...

  • Stagemanager... Danke :)

    Eigentlich genau so meint ich das... Du hast es aber viel besser und detailierter erklärt :)

    Hätt mir eigentlich auch selbst einfallen können, das die ganzen BGVen dazugehören ^^ hab ich auf der Arbeit ja selbst mit zu tun ^^

    Aber muss man diese mindestqualifikation wirklich haben?
    Weil, wir Veranstalten auch fast jedes Jahr ein Automobil-Treffen... Un was wir dort halt beachten müssen, bzw wir bekommen von der Stadt/Gemeinde/Kreis vorgegeben was wir brauchen...

    Abwasser, Mülltonnen, Straßenschilder(um den Verkehr an der angrenzenden Straße zu verlangsamen) Schanklizenz...

    Also... jedem Privatmenschen steht ja frei, sowas zu veranstalten.... und von uns hat soweit ich weiß keiner irgendwelche speziellen Qualifikationen in der Richtung... Trotzdem können wir das alles legal auf die Beine stellen.

    Dann sollte es doch auch kein Problem sein, ein Konzert oder ähnliches, zu Veranstalten. Als Privatmensch...

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    2x Showtec LED Wash Ultra Bright RGB
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  • Quote

    Original von Stagemanager75
    [...]
    Und da meist der Veranstalter selbst auch die Quali nicht hat, kann er diese Verantwortung (selbst wenn er wollte) nicht übernehmen.
    [...]

    Das ist missverständlich.
    Letztendlich hat der Veranstalter (und zwar eine Person aus Fleisch und Blut) die gesamte Verantwortung. Das ist in einem Theater z.B. der Intendant, bei einer Vereinsveranstaltung der Vorsitzende, in einer Eventkirche i.d.R. der geschäftsführende Gemeindevorstand (Pfarrer/in) und bei einem privaten 18ten eben der Gastgeber. Schnuppe, ob für Geld oder für lau, ob für einen engen Bekanntenkreis oder 10000 Menschen in einem Stadion - grundsätzlich.

    In Deutschland (und den meisten anderen Industriestaaten) braucht man für manche Dinge eine gesetzlich festgelegte Qualifikation. Und weil ein Veranstalter in seiner Person ab einer gewissen Komplexizität niemals alle vorgeschriebenen Qualifikationen vereint, kann er sich die Qualifikation in Form von Personal einkaufen - es bleibt aber immer Verantwortung des Veranstalters, ein entsprechendes Defizit zu identifizieren und die geeignete Person zu finden und auch geeignet zu beauftragen. (Er kann einen Berater damit beauftragen, aber die Verantwortung dafür bleibt beim Veranstalter.)


    P.S. es ist kein Zeichen von Schizophrenie oder Accountmisbrauch, dass ich mich selbst zitiere...

  • Das heißt also:

    Wenn ich zum Beispiel eine Zeltdisko veranstalten würde, dann würde ich das so machen:
    Erstmal nen Ort finden und die Genehmigung von der Gemeinde/Kreis/Stadt und Eigentümer einholen
    Zelt mieten, aufbauen...
    Equiptment aufbauen...
    Dann je nachdem ob ich den Ausschank selber realisiere, ne Schanklizenz besorgen(kann man sich als normalsterblicher im Regelfall, für die Dauer des Events besorgen)
    Oder halt einen "partyservice" damit beauftragen, mit entsprechender Lizenz..
    Den ganzen Aufbau durch den TÜV abnehmen lassen.
    Natürlich Gema anmelden ^^
    Evtl. Security Personal mieten(ist heutzutage leider fast immer erforderlich... traurig)

    Und erst dann, falls so sachen vorkommen sollen, wie pyroeffekte oder laser, Hebe- und Lastenzüge, brauch ich oder eine andere beteiligte Person die dementsprechende Qualifikation.

    So ungefähr würde das ganze dann ablaufen!?

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  • Quote

    Original von dexter2k3
    Aber muss man diese mindestqualifikation wirklich haben?
    Weil, wir Veranstalten auch fast jedes Jahr ein Automobil-Treffen... Un was wir dort halt beachten müssen, bzw wir bekommen von der Stadt/Gemeinde/Kreis vorgegeben was wir brauchen...

    Abwasser, Mülltonnen, Straßenschilder(um den Verkehr an der angrenzenden Straße zu verlangsamen) Schanklizenz...
    [..]

    Nu ja, mein (sich überschneidender) letzter Post macht dazu ja eine klare Aussage. Diese ist vielleicht noch zu ergänzen dass Vorschriften grundsätzlich gelten und die Information dazu eine Holschuld ist.

    Was die Genehmigungsbehörden da machen ist grundsätzlich als Service zu verstehen. Die schreiben ja auch nicht in die Genehmigung rein "wenn Ihr das macht, habt Ihr alles gemacht, was nötig ist". Die schreiben "um überhaupt was zu machen müsst Ihr das hier gemacht haben". Das ist wie mit dem "alle Frösche sind grün" ist nicht gleich "alles was grün ist ist Frosch".
    Keine Angst, wenn Ihr neu Open-Air-Konzerte anbieten würdet oder Pool-Parties im örtlichen Schwimmbad kommen die von der Genehmigungsbehörde schon noch auf neue Ideen, was Ihr alles tun müsst - und wenn nicht die, dann bringt sie der neidische Wettbewerber drauf, der die Veranstaltung früher gemacht hat und nun von Euch preislich unterboten wurde.

    Relativ neu ist auch die Denke der Selbstkontrolle. Im Profibereich wird davon ausgegangen, dass Du das kannst, was Du tust. Kontrolliert wird noch bei begründetem Verdacht bzw. wenn allgemein bekannt ist, dass da viel Murks passiert. Ein Messestand wird z.B. erst mal NICHT auf Standfestigkeit untersucht - man geht i.d.R. davon aus, dass der Aufbauer weiß, was er tut. Das Vorhandensein der Erdung bei metallischen Standkonstruktionen wird jedoch überprüft, weil es allgemein bekannt ist, dass da früher viel versäumt wurde (und noch wird). Bei Messen ist halt der Vorteil, dass die personelle Infrastruktur vorhanden ist - bei der VA im Dorf dürfte selbst der Laie am Lichtpult im Bereich VA-Technik "der Einäugige unter den Blinden" sein. Die Feuerwehr interessiert sich vielleicht noch für die Brandsicherheit Deiner Farbfolien und wird berechtigterweise motzen, wenn Du einen Fluchtweg zubaust.

    Für Euch heißt das: Wenn Ihr Eure VAs macht und da alles sauber läuft wird man auch keinen Anlass haben, die Einhaltung ALLER Vorschriften nachzuprüfen, einfach weil die Genehmigungsbehörde davon ausgeht, dass Ihr das richtig macht (das ist der Umkehrschluss aus "alle Vorschriften einhalten -> nix passiert";). Ich hab auch noch nie erlebt, dass mich einer auf'm Dorf nach meinem Befähigungsausweis gefragt hat oder ein Mensch von der unteren Baubehörde oder der BG / dem GUV nachkontrolliert hat, ob ich alles ordentlich gesichert habe, wenn ich irgendwo eine Lampe aufgehängt habe. Aber mir ist bisher auch noch kein Rigg von der Decke gepurzelt oder eine meiner Verteilungen hat einen Besucher gegrillt. Und so wird auch Euer guter Ruf dafür sorgen, dass Ihr das auch weiterhin machen werdet - mit Eurer Erfahrung und Eurem (Halb-)Wissen.

    Mensch Leute, seid froh, dass mit dem ganzen Thema so liberal umgegangen wird. Dankbar sollten wir auch sein, dass die spektakulären Unfälle immer seltener werden. Nur deshalb ist der Radar bei den Behörden aktuell gerade NICHT auf die Veranstaltungstechnik gerichtet.

  • Quote

    Original von Stagemanager75
    ...

    Mensch Leute, seid froh, dass mit dem ganzen Thema so liberal umgegangen wird. Dankbar sollten wir auch sein, dass die spektakulären Unfälle immer seltener werden. Nur deshalb ist der Radar bei den Behörden aktuell gerade NICHT auf die Veranstaltungstechnik gerichtet.

    Schon... da bin ich auch sehr froh drüber.
    Der ganze bürokratische Wahnsinn nimmt ja leider immer mehr zu und immer mehr Verbote... Vermutlich werden bald Laser, ganz wie in den USA, auch hier verboten... nur weil ein paar Idioten meinen, damit auf Flugzeuge zielen zu müssen. Aber hach.. da könnt ich mich tagelang aufregen über sowas ^^

    Nur wie du schon sagtest... den guten Ruf möchte man nicht verlieren ;)
    Und ich bin mir der Komplexität durchaus bewusst und deshalb frag ich nach.

    Weil das Problem ist ja leider, auch wenn nichts schief geht und man wird trotzdem mal sporadisch kontrolliert... dann sitzt man da.

    Aber trotzdem vielen Dank für deine Erläuterungen...

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    1x HQ-Power 40mW DMX Laser
    1x Analog Strobe
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  • Quote

    Original von dexter2k3
    [...]
    Dann je nachdem ob ich den Ausschank selber realisiere, ne Schanklizenz besorgen(kann man sich als normalsterblicher im Regelfall, für die Dauer des Events besorgen)
    [...]


    Ein Caterer hat i.d.R. keine Schanklizenz. Diese ist räumlich und zeitlich definiert, nicht auf die Person, die das macht. Die Notwendigkeit der Schanklizenz ergibt sich durch die Gewerbeordnung. Nicht jeder darf überall und jederzeit Getränke verkaufen oder Essen anbieten. Es mag sein, dass der Hauscaterer (aka Hallenwirt) einer Gemeindehalle eine Dauerlizenz für den Raum hat. Aber für einen temporären Veranstaltungsort muss der Veranstalter diese beantragen. Er darf das natürlich delegieren - auch seinem Caterer, der das für ihn und auf seine Rechnung tut.

    Was anderes ist die Befähigung, eine Schankanlage inbetriebzunehmen (Druckgas, Gefahr durch CO2, Sauberkeit...). Das ist dann die SchankanlagenVO. Da kann Dir Dein Caterer oder Schankanlagenvermieter helfen.

    Allein der Bereich Catering macht ein ganz neues Fass auf. Und du vertraust darauf, dass Dein Caterer Dich dahingehend umfassend berät und betreut. Also hast Du an der Stelle schon einen ganzen Sack voll Befähigungen, die Du nicht selbst mitbringst und Die Du einkaufen wirst.

    Dein Zelt kommt vom amtlichen Vermieter, der wiederum weiß, was seine Aufgaben sind (Verordnung über fliegende Bauten, Baubuch...). Und Du gibts dem ja auch den Auftrag, das Problem "Zelt" vollständig für Dich zu lösen, incl. einer Einschätzung, ob der Boden tragfähig genug ist, was mit Windlasten... ist . Und wieder eine Befähigung, die Du Dir einkaufst.

    Ob eine Securityfirma eine Lizenz braucht, um derartige Aufgaben auszuführen weiß ich nicht, hab ich bisher nie gebraucht - war aber auch nie Veranstalter (Schuster, bleib bei deinen Leisten).

    Und dann gibt es die Veranstaltungstechnik. Auch ein in sich geschlossenes Gewerk mit Schnittstellen zu anderen Gewerken, das auch wiederum fachlich sauber ausgeführt werden muss. Und welche Vorschriften dadrinnen gelten habe ich dir auszugsweise zusammengestellt. Lies die BGI 810-0 durch und entscheide (ehrlich und kritisch), ob Deine Zeltdisko in den Geltungsbereich fällt - auch ohne Pyro und Laser. Ich sehe da eindeutig schon bei zwei WindUps mit je 6 Pars eine klare Erfordernis. Ach Du meinst, eine Zeltdisco ist nicht durch den Terminus "Versammlungsstätten für Szenische Produktion" abgedeckt? Die Anwendbarkeit ist grundsätzlich auszudehnen auf Bereiche mit vergleichbaren Tätigkeiten und Risiken - die BGs mögen keine Lücken, wenn es um die Sicherheit von Menschen geht.

    Was hat der TÜV dabei zu suchen? Ein Zelt, das ohne Baubuch ist (also jedes Mal einzeln von Sachverständigen (vulgo TÜV) abgenommen werden muss) würde ich mir gar nicht erst einkaufen. Außer natürlich Du willst baubuchwidrig irgendwas in's Zelt hängen und brauchst dafür ne Einzelabnahme.

    Und die GEMA ist für die Sicherheit der VA erst mal egal. Die holen sich ihre Kohle auch noch nach der VA - dann zum erhöhten Satz.

    Aber, Freunde des Lichts und der Dunkelheit - was hat das alles mit DMXC zu tun?
    Ach ja: Weil wir hier alle super mit einer genialen Software umgehen können und schöne Lichtshows zaubern halten wir uns alle für VA-Technik-Cracks... ;)

  • Quote

    Original von dexter2k3

    Schon... da bin ich auch sehr froh drüber.
    Der ganze bürokratische Wahnsinn nimmt ja leider immer mehr zu und immer mehr Verbote...

    Das stellt sich vielleicht so dar, wenn man einsteigt in die ganze Thematik. Auch wenn Du gerade stündlich neue "Verbote" lernst (ich nehme mal an, Du bist mit meiner Liste in google unterwegs und suchst fleißig die BGVs raus ;) ), möchte ich dem vehement widersprechen. Sicher scheinen durch die neuen VPLT SR 1-4 neue Regeln dazu gekommen zu sein, aber grundsätzlich passt das jetzt alles wesentlich besser auf das Tagesgeschäft. Jetzt DARF die E-Fachkraft für die Veranstaltungstechnik alles, was wir Beleuchter im Tagesgeschäft brauchen. Früher hätte ich dafür einen "normalen" E-Meister gebraucht - oder hätte illegal selber dran rumgefummelt.

    Das mag für andere Bereiche gelten, in der V-Technik ist es eindeutig besser geworden.

  • Quote

    ... bald Laser, ganz wie in den USA, auch hier verboten... nur weil ein paar Idioten meinen, damit auf Flugzeuge zielen zu müssen. Aber hach.. da könnt ich mich tagelang aufregen über sowas ^^...

    Es müssen nicht immer Flugzeuge sein. Und es mag auch sein, dass Laser korrekt eingesetzt ungefährlich sind. Aber da ich da sowas mit Medizin studiere, habe ich schon nen paar Fälle gesehen, wo es durch Laser zu unerfreulichen Folgen gekommen ist. Steinigt mich bitte nicht dafür, aber ich bin nicht für Laser. Glücklicherweise haben wir doch heute ganz nette Alternativen, oder?

    Edited once, last by julianj (January 11, 2010 at 12:49 AM).

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