Hallo
Habe mal ein paar fragen an euch.
Wenn ich auf einer privatparty musik machen möchte,was muss ich dabei beachten.
Gema
Gewerbesteuern
Gewerbeerlaupnis
Mp3
An Alle DJ
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Nevi -
January 23, 2012 at 9:21 PM -
Thread is Resolved
We proudly present: The release of DMXControl 3.3.3!
On September 29, 2026, we held our release show for DMXControl 3.3.3. During our usual “hour-long” session, we showed you all the new features in this version and what it now has to offer.
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Hallo,
GEMA wird erst fällig, sobald du eine öffentliche Veranstaltung ausrichtest. Dann musst du dies aber auch beim Orndungsamt anmelden und Sicherheitskräfte zur Verfügung stellen.
Gewerbesteuern werden erst fällig wenn du Geräte/Eintritt o.ä. nimmst von Personen die nicht zu deinem Freundeskreis gehören. Eine Gewerbelizens brauchst du nur wenn du Veranstaltungen kommerziell über längere Zeit betreibst.
Deine private Musik darfst du spielen. Solltest halt auf eine gewissen Qualität achten. Ca. 320Kb/s hört sich sauber und gut an. Alles was Radioqualität hat darfst du so oder so spielen.
Desweiteren: Wo kein Kläger da kein Richter. Dich wird niemand für die Geburtstagsfeier eines Freundes anprangern.
Grüße, ARPU
Another Raw Person 4 yoU -
GEMA musst Du bei einer Privatveranstaltung nicht zahlen. Ansonsten ist dafür der Veranstalter zuständig und nicht Du. Der Veranstalter muss dann auch angeben ob Du mit MP3 auflegst.
Was Du mit Gewerbesteuerung und "Gewerbeerlaupnis" meinst verstehe ich nicht. Wenn Du eine Gewerbeuntersagung wegen Insolvenz hast darfst Du das ganze nicht gewerblich machen, fertig aus.
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Hallo Nevi,
für mich ist die Frage, ob die Privat-Party wirklich privat ist - du fragst ja bereits, wie das mit Gewerbesteuern und so ist, insofern vermute ich, dass das nicht so ganz privat sein wird, wie du es darstellst.
Erst wenn dieser Punkt geklärt ist, kann man die anderen Punkte stichhaltig beantworten.Freundliche Grüße
Stefan
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Danke für die schnelle antwort
Also es ist so meine kumpel und ich haben ein 10 x 4 m Partyzelt mit musik und lichtanlage.
Das wollen wir vermieten für Famielienfeiern und wir machen musik und licht.Gruss Nevi
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Hallo,
eigentlich kann ich da gerade mal frech eine Frage ranhengen.
Die Situation bei mir ist folglich einfach: Eine Klasse einer privaten berufsbildenen Schule richtet eine Examensfeier aus. Ich wurde gebeten für diese Veranstaltung Licht, Ton und Cocktails bereit zu stellen. Licht und Ton ist kostenlos. Für die Cocktails wird ein geringfügiger Beitrag berechnet, der in meine Tasche läuft. Grund: Ich bezahle Sirups und Alkohol und möchte auf den Kosten nicht sitzen bleiben. Grundlegend würde ich die Gewerbstätigkeit hier ausschließen, jedoch besteht das Problem, dass die Examensfeier für 80-120 Personen geplant ist, die ich persönlich nicht kenne. Es handelt sich jedoch um eine geschlossene Veranstaltung.
Grüße, ARPU
Another Raw Person 4 yoU -
Das wollen wir vermieten für Famielienfeiern und wir machen musik und licht.
Hallo,
sorry für den Doppelpost. Mir ist eben erst das Wort "Familienfeiern" aufgefallen. Vermieten in Form von eigene Familie oder Familienfeier in Form von Anzeige in der Zeitung oder Mundwerbung und wer mag kann sich melden?
Grüße, ARPU
Another Raw Person 4 yoU -
Das wollen wir vermieten für Famielienfeiern und wir machen musik und licht.
Meiner Meinung nach ist es durch die Vermietung recht eindeutig, dass das etwas gewerblich ist. Wäre noch zu klären, wer dann Veranstalter ist - vermutlich auch du, dann kannst du dir mal den Schinken hier zu Gemüte führen.
eigentlich kann ich da gerade mal frech eine Frage ranhengen.
Mach doch ein eigenes Thema dafür, ist doch nicht so schwierig? Wir ham noch genug neue Themen frei, da muss keiner sparen
Sonst wirds hier unübersichtlich.Freundliche Grüße
Stefan
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Das wollen wir vermieten für Famielienfeiern und wir machen musik und licht.
Meiner Meinung nach ist es durch die Vermietung recht eindeutig, dass das etwas gewerblich ist. Wäre noch zu klären, wer dann Veranstalter ist[...]Stefan
Kann Stefan nur beipflichten.
Ihr könnten noch folgenden Trick machen: Ihr vermietet das Zelt und das Equipment, auch noch Eure Leistung als Lichtler - nicht mehr.
Dafür ist in der Regel ein Gewerbe erforderlich (kann durchaus Kleingewerbe sein, zu Chancen und Risiken berät Euch gerne ein Steuerberater)
Achtung: Natürlich gibt's dann immer noch genug Fallstricke.
Das Vermieten von Veranstaltungsequipment ist erst mal nicht Erlaubnispflichtig. Allerdings gibt es haufenweise Vorschriften, die es einzuhalten gilt was die Qualifikationen von Personal, den Zustand von elektrischem und mechanischem Equipment angeht...
Dort gilt jedoch meist wirklich "wo kein Kläger, da kein Richter"Eine mobile Disco MIT DJ und Mugge zu vermieten würde dann wirklich eindeutig gewerblich und damit Anzeigepflichtig bei der GEMA sein - dann ist es erst mal wurscht, ob die Feier dann öffentlich oder nicht öffentlich ist. Abrechnen tut aber dann doch der Veranstalter, den Du aber auf seine Pflichten aufmerksam machen musst und ihn dabei entsprechend unterstützt (Playlist...)
Veranstalter wäre in dem Fall derjenige, der das Zelt mietet.
ARPU: Sicherheitskräfte braucht's nicht immer. Aber um so was vorzubereiten gibt's Profis, die haben gelernt wann wofür wieviel von irgendwas gebraucht wird (Security, Absperrung, Toiletten, Fluchtwege...)
Lizenz: Entweder Du meinst eine Schank- und Bewirtungsgestattung (aus dem Gaststättenrecht - da hängen dann meistens auch die ganzen Auflagen bzgl. Verkehrsregelung u.s.w. dran) und eine Bau- und Betriebsgenehmigung (Baurecht, ggf. auch das Thema Nutzung öffentlicher Plätze)
Aber beides ist auch schon bei einer einmaligen öffentlichen Veranstaltung nötig - egal ob mit Eintritt oder nicht.Der "Freundeskreis" ist irreführend. Sobald Eintritt im Spiel ist ist nix mehr mit Privat und auch eine Party unter "Freunden" (ich denke an Menschen mit 300 "Freunden" in Facebook) kann allein aufgrund der Größe rechtlich wie eine öffentliche Veranstaltung behandelt werden müssen, selbst wenn kein Eintritt fällig ist.
"Private Musik" - hä? Der GEMA ist es erst mal egal, ob Du die Mugge bezahlt oder geklaut hast. Wenn sie öffentlich zu hören ist wird GEMA fällig. Der Tarif richtet sich dann nach Zweck, Anzahl der Personen, Dauer, Anzahl der Lieder und ob du die VA angemeldet hast oder sie Dir auf die Schliche gekommen sind und die Rechnung nachher stellen. Die Playlist wollen die, weil die Ausschüttung an die Rechteinhaber nach der Häufigkeit und Spieldauer berechnet wird.
Insofern kannst Du Mugge auch nicht vermieten (bzw. die Tonträger/Dateien), sondern nur Deine Leistung und Dein Equipment. -
[..]Mir ist eben erst das Wort "Familienfeiern" aufgefallen. Vermieten in Form von eigene Familie oder Familienfeier in Form von Anzeige in der Zeitung oder Mundwerbung und wer mag kann sich melden?
Grüße, ARPU
Another Raw Person 4 yoU
Ist schnuppe - wenn Geld fließt ist es gewerblich oder schwarz. Im Rahmen der Familie sind Gefälligkeiten zulässig.
Aber schon wenn Freunde unentgeltlich z.B. bei der Reno einer gewerblich angemieteten Garage helfen oder unentgeltlich Equipment für Dich reparieren oder aufbauen, kann das Ärger bedeuten. Hab ich neulich im erweiterten Bekanntenkreis erlebt: Freunde wollten eine Existenzgründung dadurch unterstützen, dass sie beim Ausbau des Geschäftslokals unentgeltlich geholfen haben. Konsequenz: Der Existenzgründer musste im Nachhinein auf einen fiktiven Lohn alle Abgaben abführen. Als "Gegenleistung", weil der Bescheid akzeptiert wurde gab's keine weiteren Konsequenzen. (Verfahren wg. Schwarzarbeit, Veruntreuung von Versicherungsbeiträgen...) Auch da war allerdings eine Zecke in der Gegend, die an der richtigen Stelle gestänkert hat. -
Hi!
Ich weiß, Offtopic, aber auch beim (privaten) Hausbau muss man z.B. gegenüber der Bau-Berufsgenossenschaft angeben ob und in welchem Umfang Freunde und Familie mithelfen. Das KANN alles fies und schmutzig werden wenn auf einmal die Herren vom Zoll dastehen wegen Schwarzarbeit und und und....
Also kurzum: Ja, so wie Du das beschreibst (Vermietung beinhaltet ja auch immer irgendwo eine (Geld-)Gegenleistung) ist ein Gewerbeschein nötig. Die Gewerbesteuern werden vermutlich (erstmal) nicht groß in's Gewicht fallen, da gibt es einen Freibetrag (vorausgesetzt Du willst dir vornehmen diesen Text wirklich zu verstehen: http://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html ;)). Steuerberater empfehlenswert.
Die Gema trifft immer den Veranstalter, da könntest Du in Eure Verträge (!) deutlich reinschreiben "Veranstalter ist dafür zuständig". Das jemand übrigens heutzutage nur noch von Originaldatenträgern (Kauf-CD) auflegt ist sowieso von der Gema schon erledigt. Die nehmen eigentlich schon immer an, dass man von gebrannten CDs oder via mp3 auflegt. Wie ich gerade gesehen habe, ist da in den Tarifen die ich schnell durchgeschaut haben nix mehr von drin. Für Euch sollte sowas wie z.B. der Tarif "Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe (Tarif M-U)" gelten. Ich verlinke jetzt nicht auf die Gema, das findest Du schon selbst.
(Übrigens auch nur damit man mal weiß, dass die GEMA durchaus eine "Behörde" ist. Ein Tarif heißt kurz und knapp "Unterhaltungsmusikkonzertveranstaltungen (Tarif U-K)" :D).
Nur am Rande: Für die Auftraggeber von Euch wichtig, der kurze Verweis auf die Künstlersozialkasse (Google ist dein Freund, kommt z.B. drauf an ob ihr das Hauptberuflich machen wollt,...).Du siehst, Deutschland kann schon eine ganz schöne Spaßbremse sein wenn man "mal nur eben Party" machen will...
Hoc
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[...]Die Situation bei mir ist folglich einfach: Eine Klasse einer privaten berufsbildenen Schule richtet eine Examensfeier aus. Ich wurde gebeten für diese Veranstaltung Licht, Ton und Cocktails bereit zu stellen. Licht und Ton ist kostenlos. Für die Cocktails wird ein geringfügiger Beitrag berechnet, der in meine Tasche läuft. Grund: Ich bezahle Sirups und Alkohol und möchte auf den Kosten nicht sitzen bleiben. Grundlegend würde ich die Gewerbstätigkeit hier ausschließen, jedoch besteht das Problem, dass die Examensfeier für 80-120 Personen geplant ist, die ich persönlich nicht kenne. Es handelt sich jedoch um eine geschlossene Veranstaltung.
Ich würde gar nicht erst versuchen, das "richtig" zu machen.
Kauf den Krempel und rechne gegen Beleg mit wem auch immer ab (nicht irgend ein "geringfügiger Beitrag", bei dem dann auch noch was bei Dir hängen bleibt. Das wäre wieder Gewinnerzielungsabsicht und damit gewerblich). Dann kann Dir erst mal niemand was. Wenn wer auch immer Dir dann noch etwas zusteckt, auch gut. Ich würde mir an Deiner Stelle nur was überlegen, damit man Dir nicht nachher an den Karren fahren kann, weil Du oder Deine Ausschenker "branntweinhaltige Getränke" an Personen unter 18 ausgeschenkt haben ohne dass Ihr es gemerkt habt. Wenn "die Klasse" sagt "sind alle über 18" und Dir das schriftlich gibt - ok."Richtig machen" wäre ja schon eine Übungsaufgabe für Meister v. Veranstaltungstechnik.
Mir fallen da allein wg. Alkohol schon mal Dinge wie "Gaststättengesetz - Schankerlaubnis", "Jugendschutz" ein.
Wer ist Veranstalter? Die Schule? Die Klasse? Wer hat die finanzielle Verantwortung? (Stichwort OHG, Gesellschaftsform)
Wo findet das ganze statt? Ist der Raum schon geeignet oder wird da "gschwind" eine Garage, Scheune... umgenutzt?
Dann natürlich alles was sich allein aus dem Umstand ergibt, dass da Veranstaltungstechnik eingesetzt wird (BGI 810, BGV C1...). Elektrischer Strom ist auch dabei.
Die VStättVO können wir mal noch raus lassen, sind ja unter 200 Menschen (wer stellt aber das wiederum sicher, wenn es keine Eintrittskarten gibt...)
Und dann noch die Themen rund um Leistungs- und Schutzrechte (Gema...)
Bin bald mal wieder bei dem Laden, wo ich meinen Meisterkus genossen habe. Dort werde ich das mal dem Dozenten für Recht als Aufgabe vorschlagen. Spätere Generationen werden mich dafür hassen
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Immer wieder werden GEMA und Gewerbe zusammen gewürfelt.
Gewerbe ist klar... Ihr vermietet etwas oder erbringt eine Dienstleistung und bekommt dafür Geld.
--> Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit. Mit der GEMA hat das aber nullkommanull zu tun.Privatparty = (nachweislich) sind nur geladene Gäste anwesend.
--> KEINE GEMA fällig, keine Meldung nötig, nichts! Auch wenn man für diese Dienstleistung zahlt (also der Veranstalter ist), bzw. Geld bekommt (Musikband, DJ, Alleinunterhalter).Öffentliche Party, Status als "Privatparty" ist nicht erfüllt.
--> GEMA ist fällig. Anmeldung und Bezahlung durch Veranstalter. Der Dienstleister (DJ, Musikband) hat damit also erstmal wenig am Hut (ggf. muss der Gema eine Liste der gespielten Musikstücke vorgelegt werden, ausser der Veranstalter zahlt bereits eine Pauschale (zb. als Gasthaus, Hotel, Disco, o.ä.).Und noch etwas: Die GEMA hat keine Polizeigewalt. Wenn also zur Veranstaltung jemand von der GEMA auftaucht (was zb. bei einer kleinen Hochzeits- oder Geburtstagsfeier mehr als unwahrscheinlich sein wird) und meint zb. die CDs oder den Notebook des DJs zu "kontrollieren" ... hat man als Veranstalter jedes Recht der Welt diesem "Kontrolleur" den Zugang zum Fest oder Einsicht in die Musiksammlung zu verweigern.
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Auch da war allerdings eine Zecke in der Gegend, die an der richtigen Stelle gestänkert hat.
Ähm sorry, bitte keine so negativen Begriffe dafür. Der Übeltäter hat hier einen Diebstahl an der Allgemeinheit und somit auch an mir begangen - das ist nichts Negatives, wenn das wieder richtig gerückt wird.
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Auch da war allerdings eine Zecke in der Gegend, die an der richtigen Stelle gestänkert hat.
Ähm sorry, bitte keine so negativen Begriffe dafür. Der Übeltäter hat hier einen Diebstahl an der Allgemeinheit und somit auch an mir begangen - das ist nichts Negatives, wenn das wieder richtig gerückt wird.
Lass mich doch auch mal einen derberen Ton anschlagen
Der Unterschied ist halt, dass so was beim einen gut geht und beim anderen nicht. Die Verfolgung solcher "Delikte" sollte aber nicht davon abhängen, ob sich nun gerade ein Nachbar mit Notizblock und Uhr auf die Lauer legt und aufschreibt, welche Nase wann wie lange geholfen hat.
Verfolgung ja, aber wenn die Verfolgungsquote ein gewisses Maß unterschreitet hat das nix mehr mit Gerechtigkeit zu tun.
Gefühlt passt es halt nicht zusammen, dass jemand unentgeltlich hilft und der Helfer und der Hilfsempfänger dann als "Übeltäter" und die Hilfeleistung als "Diebstahl an der Gemeinschaft" bezeichnet werden - und das kurz nach dem "Jahr des Ehrenamtes".
Es ist recht vergleichbar damit, wie viele Veranstaltungen technisch von Laien realisiert werden, obwohl Recht und Gesetz klare Vorgaben zur Qualifikation und zu Sicherheitsstandards machen - auch dort "fliegt" es meistens nur auf, wenn ein unleidiger Wettbewerber mal die BG, den Zoll oder die Gewerbeaufsicht auf die Baustelle schickt. Und das ist auch Diebstahl der Hobbyisten mit ihren entsprechenden Tarifen an den Profis, die davon leben müssen.
Und trotzdem würden es die meisten hier lesenden und schreibenden als ungerecht empfinden, wenn ausgerechnet ihre Veranstaltung gesperrt wird, wo doch alle anderen drumherum und schon immer und sowieso und ist ja nur aus Gefälligkeit. -
Hi
ich finde das die Höfflichkeit in diesem Forum groß geschrieben wird besonders angenehm, von daher einfach sachlich bleiben.
Also mal Grundsätzlich:
Wenn man in diesem Land Geld verdient, dann gibt es IMMER Behörden oder Institutionen, die die Hand aufhalten OHNE etwas dafür zu tun.
Wenn man dann noch mit dem geistigen Reichtum anderer (Songschreiber - bei den tollen Texten teilweise


)
Geld verdient dann wird es umfangreich.Also ich zahle gerne Steuern, weil davon die Polizei und der Zoll bezahlt wird, der gegen Schwarzarbeit und Kriminalität vorgeht.
Ich zahle ungerne GEMA Gebühren, da ein Großteil der Einnahmen in diesem riesigen Behördenwust verplempert wird anstatt das
der / die Künstler etwas davon bekommen.Es ist falsch, wenn jemand behauptet, auf privaten Feiern müsse man keine Gema bezahlen, wenn der DJ Gelb bekommt, dann JA.
Kurzum der eleganteste Weg ist folgendes:
man legt vertraglich fest, dass der Veranstalter die GEMA Gebühren zahlt.
Das ist insofern pfiffig, da sich die Gebühren nach dem Eintritt richten und
wenn der Veranstalter auf einmal den Eintritt hoch setzt änder sich die GEMA.
Zum anderen haben Kneipen o.ä. wenn sie pfiffig sind einen "Rahmenvertrag"
Und falls die GEMA sich wirklich mal die arbeit machen möchte, kann man denen die
Veträge vorlegen, die dürfen die Adressen abschreiben und die jeweiligen Vertragspartner
anschreiben und die Gebühren einfordern.
OB die GEMA das für etwa 35 Euro pro VA (das ist nämlich der Kurs für eine "private" Feier) macht,
bleibt ihr überlassen.In den letzten 25 Jahren waren die ncoh nicht bei mir.



Detto
PS: Sollte jemand eine Initiative zur Abschaffung der GEMA und erfinden eines neuen Verteilerschlüssels kennen
oder gründen: ICH bin DABEI





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Es ist falsch, wenn jemand behauptet, auf privaten Feiern müsse man keine Gema bezahlen, wenn der DJ Geld bekommt, dann JA.Ich behaupte das Gegenteil und hätte gerne mal eine Quellenangabe wie Du zu dieser Aussage kommst.
Nach meinem Wissensstand interessiert es die GEMA nullkommanull ob der DJ für seine Dienste bezahlt oder nicht. Ausschlaggebend ist alleine der Charakter der Veranstaltung. Und ist diese nunmal rein privat, ist die GEMA aussen vor. Was nun privat ist oder nicht, steht wieder auf einem anderen Blatt.
Bevor nun der Einwand kommt: "ja aber der DJ oder Bedienung oder Wirt gehören doch nicht zum privaten Kreis..."
Dieser Personenkreis hat einen Sonderstatus und ist damit für die Grundlage ob eine GEMA-Gebühr fällig ist oder nicht, quasi "nicht existent". -
Es ist falsch, wenn jemand behauptet, auf privaten Feiern müsse man keine Gema bezahlen, wenn der DJ Geld bekommt, dann JA.Ich behaupte das Gegenteil und hätte gerne mal eine Quellenangabe wie Du zu dieser Aussage kommst.
Aus meinen Anfangsjahren als DJ. Da habe ich mir das mit der GEMA auch noch aufgeladen. Da hatte ich mit denen einen "Rahmenvertrag"
über x VA pro Jahr. Wenn mehr dann nachzahlen wenn weniger Gut für die GEMA. Allerdings - und das ist mein Fehler - waren es D-MARK....
**seufz** diese alte HARTE WÄHRUNG vor dem EURO **seufz-sentimental**Zum Thema Privat: Privat ist, wenn ich was für LAU für nen Kumpel mach, verdiene ich Geld ist es gewerblich, egal woher.
Aber wie gesagt, die sauberste Lösung ist der Vertrag mit dem Passus, das der VA die GEMA übernimmt.
Jetzt kommt es: Das war damals der TIPP von der GEMA selbst


cooool oder???Detto
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[...]
Nach meinem Wissensstand interessiert es die GEMA nullkommanull ob der DJ für seine Dienste bezahlt oder nicht. Ausschlaggebend ist alleine der Charakter der Veranstaltung. Und ist diese nunmal rein privat, ist die GEMA aussen vor. [...]
Zumindest schreibt die GEMA selbst auf ihrer Homepage
"Für Ihre private Party müssen Sie keine Lizenz bezahlen. Anders verhält es sich, wenn Sie eine Veranstaltung planen. Als Veranstaltung gelten alle öffentlichen Einzelereignisse, die aus einem bestimmten Anlass stattfinden "Sowohl PeeKay hat recht als auch DJDetto:
Die private Party ist GEMAfrei.
Und wer vertraglich das GEMA-gedöns seinem Auftragnehmer überträgt, überlässt auch ihm das Risiko zu entscheiden "Privat oder nicht".
Dann muss der sich nämlich mit der GEMA auseinandersetzen, wenn die eine Privatparty nicht als solche erkennt. -
Ach Leute es ist doch so einfach:
Selbst wenn ich eine private Party in einem angemieteten Lokal/Saal plane und auch meinetwegen einem DJ engagiere und auch den teuer bezahlte ... sicher bin ich dann auch Veranstalter des Ganzen. Aber dennoch interessiert das die GEMA absolut null (respektive: hat es die GEMA nicht zu interessieren!). Egal was mich die Ganze Fete kostet, egal wieviel Personal ich dafür engagieren muss. Die GEMA will nur wissen wer alles an der Veranstaltung als Gast oder besser gesagt als Zuhörer(!!) teilnimmt. Und nur danach entscheidet sich ob es etwas öffentliches und gemapflichtig oder privates und gemafrei ist. Haltet einfach mal Gewerbe und Gema auseinander! -
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