Nebelmaschine betreiben Genehmigung

  • Hallo,

    wir (Technik AG unserer Schule mit einiger Erfahrung) möchten an unserem Abiball eine Nebelmaschine betreiben. Wir hatten bei anderen Veranstaltungen (auch geschlossener Raum) schon Nebel in der Benutzung und mussten dafür, wenn ich mich recht entsinne, bei der Stadt, Feuerwehr o.Ä. eine Genehmigung beantragen. Weiß jemand genau wo ich das was beantragen muss? Die Veranstaltung ist in Bayern in einem geschlossenen Raum und wird ca. 400 Gäste haben, der Nebel soll aber erst nach 0 Uhr eingesetzt werden und selbstverständlich wäre auch jemand da, der für den Brandschutz im Nebelraum verantwortlich gemacht werden kann.

    Viele Grüße

    Johannes

  • Soweit ich weiß braucht man für den eigentlichen Einsatz einer Nebelmaschine keine Genehmigung.

    Das eigentliche Problem ist, dass du ggf. vorhandene Rauchmelder nicht auslösen willst, was in der Regel darauf hinausläuft, dass diese Abgeschaltet werden müssen.

    Das Abschalten der Brandmeldeanlage ist das eigentliche Problem dann, dafür kannst du unter Umständen eine Genehmigung und oder Auflagen wie eine Brandwache benötigen.

    Ich würde mich einfach mal an den Hausmeister des Veranstaltungsorts wenden. Ich denke der sollte individuell vor Ort wissen was zu tun ist, wenn man die Brandmeldeanlage abschalten möchte.

    Viele Grüße

    Moritz

  • Für meine ehemalige Schule betreue ich auch immer noch die Abibälle (mittlerweile 11 oder 12 Stück) von der technischen Seite und bin Bindeglied zwischen Haustechnikern, meinen Leuten aus der Technik AG und den Abiturienten. Aus der Erfahrung heraus kann ich sagen, dass es sehr auf den Veranstaltungsort ankommt. Wir hatten schon alles dabei von "Nebel ist bei uns generell verboten" über "Nebel geht, aber da müsste dann halt eine extra Brandwache für 50-60€ pro Stunde gebucht werden. Eine eigene Brandwache ist nicht zulässig" bis "der eh verpflichtend anwesende Techniker des Hauses ist befähigt, die Brandmeldeanlage im Saal auszuschalten und als Brandwache zu dienen. Das kostet auch nichts extra". Generell hat sich da folgendes Bild gezeichnet: Je größer und "professioneller" (und unter Umständen auch teurer) der Saal und die verbaute Technik und je eher da auch verpflichtend ein Techniker des Hauses gebucht werden muss, desto eher ist Nebel kein Problem (Ausnahmen bestätigen die Regel). Dagegen lassen gerade kleinere Säle oder Säle in historischen Gebäuden (wie z.B. historische Ballsäle) Nebel eher nicht zu (auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel).

    Aber das alles kann man eigentlich ganz gut vor bzw. bei der Unterzeichnung des Raumnutzungsvertrags klären mit den Verantwortlichen des Saals klären :)

    Viele Grüße

    JP

    im Falle eines Falles klebt Gaffa einfach alles, denn Gaffa ist dein Freund und Helfer :thumbup:

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