Truss aufbauen als Normalo

  • Hallo,


    darf man als Laie ohne nachweisbare Fachkenntnis oder Berufserfahrung öffebtlich ein Trusssystem aufbauen?
    Also der konkrete Fall sieht so aus: Die Schule plant einen Frühlingsball in der örtlichen Festhalle. Das Licht soll an eine Traverse gehängt werden die wiederum auf zwei Stützen steht. Die Frage die sich alle stellen: Ist das legal ? Klingelt dann wer vom TÜV oder so ?


    TMGDJ

  • Wir haben demnächst auch wieder nen Ball, ich aber auchnich wie das Versicherungstechnisch gereglt is.


    Bestellen tun wir das Material immer beim Verleiher, aufgebaut wird selber, da passen wir schon auf das alles mit Safeties gesichert ist und auch sonst alles OK ist. Auserdem schaut der zuständige Lehrer für die AG auch immer ob alles OK is.


    Sollte was passieren wird wohl die Schulversicherung aufkommen, denn die sind Veranstalter.



    Ich denk mal dass ihr die Trusses usw leihen werdet, frag dochmal beim Verleiher nach was da so Sache is, im allerschlimmsten Fall einfach die aufbauen lassen, damit seid ihr ausem Schneider.

  • Warum solltest du die die nicht selber aufbauen dürfen? WENN der TÜV kommt, dann gucken die vielleicht ob die Truss selber, nen Prüfzeichen hat...
    Aufbauen kann das JEDER, ob es sicher ist usw. das können dann doch nicht jeder abschätzen ;) .
    Wenn was passiert, bist (im Endeffekt) DU natürlich der Verantwortliche wenn DU es "unsicher" verbaut hast. Wenn du jetzt für die Schule das ganze anbietest, ist diese zwar der Veranstalter und gehören da sicherlich auch mit rein, aber es war DEINE Dienstleistung.
    Was dann Versicherungstechnisch auf dich zu kommt, hängt davon ab, wie du das ganze betreibst (Privat, Unternehmer....)

  • Also vielen Dank schonmal.
    @ Phasm. Ich verdien dbei ja nix ich biete ja nur an es aufzubauen und mich dann um die Lichter zu kümmern weil ich nunmal der Einzige bin, der ein bisschen Ahnung von dem Ganzen hat.
    Ach ja wir sind keine AG un wir haben auch keine AG die sich mit sowas auskennt. Wir haben zwar ein Theater aber die sind da so ungebildet was des betrifft. :)
    Und klar bin ich dann der Depp wenns in die Luft geht aber wenn rauskommen sollte, dass die ganze Aktion von vorherein illegal war dann ist es erst richtig mies und wirft auch kein gutes Licht Schule auf die Schule.

  • Das ist nicht illegal!
    Also kannst du es machen und solange wie du dich wirklich auf deine eigene Arbeit verlässt ist doch alles gut.

  • Hey!


    Du wirst keine Probleme bekommen solange du dich an die vorschriften hälst.


    Alle Geräte Sichern Nach BGV-C1
    Dekomaterial das fliegend über Menschen geflogen wird muss auch gesichert werden.


    -Lifte müssen Tüv-geprüft sein.
    -Traversen müssen in Ordnung sein.
    -Fangseile nicht vergessen
    -Lose Holzplatten sind keine geeignete Unterlage zur Austarierung von Liften
    -Aufpassen das niemand über Lifte Fallen kann.
    -Sturzkanten von Bühnen müssen gekennzeichnet werden.
    -Splinte in Traversen Bolzen nicht vergessen
    -Nur Tüv-Geprüfte Schellen verwenden, keine Baumarkt Abfluss-Rohr Halter.


    Wenn du dich an die Vorschriften hälst und der TÜV mal vorbeikommt (ist mir schon öfters passiert) wird der nur nachsehen ob alles richtig aufgebaut wurde, keine gefahr für leib und Leben besteht und alles den vorschriften entspricht. ist dem so wird er dir einen schönen Tag wünschen und wieder verschwinden.


    Ist dem nicht so musst du sofort nachbessern oder er macht dir die Veranstaltung dicht.


    Kommt kein Tüv und es passiert was kann ich eine Veranstaltungshaftpflicht sehr empfehlen kostet zwischen 60-150euro und dekt personenschäden durch sowas ab.
    Allerdings nur wenn keine Grobe Fahrlässigleit vorliegt d.h. SEI ORDENTLICH, BAU SAUBER AUF, HALT DICH AN DIE VORSCHRIFTEN und alles wird gut.


    greetz der Unbekannte

  • Wenn du der einzige bist der sich darum kümmert lass es lieber.
    Wenn nacher was nich funzt bist immer du der Arsch, auch wenns nich dein Verschulden war, erleben wir bald bei jedem Ball ...


    Wenn die Möglichkeit besteht würde ich das alles vom Verleiher machen lassen oder mir nen Lehrer suchen der dir Hilft und vor allem die Verantwortung garantiert übernimmt. Ansonsten würd ich alles sein lassen wo was aufgehängt wird etc.

  • Hallo,
    wenn du dir das zutraust und du die zu beachtenden Dinge kennst, dann kannst du die Traverse auch alleine aufbauen. Ich hab auch in der Schule angefangen, auf Veranstaltungen Traversen aufzubauen. Allerdings hatte ich da ein kleines Technik-Team (6-7 Leute) hinter mir.
    Du könntest aber auch z.B. jetzt beim ersten Mal dem Verleiher beim Aufbau helfen und dir ein paar Dinge zeigen lassen, worauf man achten muss. Bei späteren Veranstaltungen kannst du dann die Traverse alleine oder mit einem kleinen Team aufbauen. Eine AG ist da recht hilfreich (Ich hab auch eine AG aufgebaut und diese von der 11-13. Klasse geleitet).
    Eine Veranstaltungsversicherung ist immer nicht schlecht, vor allem, wenn es eine etwas größere Veranstaltung ist. Du kannst sicher deine Schulleitung davon überzeugen, dass die so eine Versicherung abschließen sollen.
    Viele Grüße
    JP

  • Also wir ham vor kurzem auch ne VA in der Schule gehabt wo wir Truss's aufgebaut ham.


    Das lief so ab der der Verleiher kam, wir ham ausgeladen und das Zeug dahin geschafft was gebraucht wurd während er schons Lichpult aufgebaut hat.


    Dann hat er sich die Truss so aufen Boden gelegt wies nacher sein sollte, zusammengesteckt, er hat die Bolzen reingeschlagen, wir noch schnell die Sicherungssplinte reingesteckt, nochmal alles gecheckt und auf gestellt, Technik dran gehängt, DMX Adressen eingestellt, richtik positioniert und fertig.


    Um so mehr ihr helf, umso schneller is der Verleiher fertig und umso günstiger wirds, ganz einfach ;)

  • Hallo,
    wir haben das anfangs ähnlich gemacht, allerdings haben wir den Verleiher (weil es damals die Technik AG noch nicht gab) gleich als Beleuchter mit gemietet. Mittlerweile mache ich wie gesagt den Auf- und Abbau ohne den Verleiher. Erst kürzlich hatte ich ein Tanztheater beleuchtet und dort auch eine Traverse gestellt.
    Viele Grüße
    JP

  • Also normalerweise machen wir Beleuchtung auch selber, ham auch ne Art feste Truss in der Aula, aber da sind nur normale Theaterscheinwerfer dran, die kommen dann weg und die Truss's wird im 1. OG aufgebaut wie son Portalkran.


    Unser ganzes eigenes Zeug packen wir dann als auch immer weg weil irgendeiner packt das dann doch wieder in die Kiste vom Verleiher ...

  • Nur - falls mal jemand nachschauen will, warum und wieso und wie überhaupt:


    Für Veranstaltungen gelten in der Regel die Vorschriften der Berufsgenossenschaften, besonders die bereits zitierte BGV C1. Die wird in Kraft gesetzt durch die Betriebssicherheitsverordnung und (soweit gültig) die Versammlungsstättenverordnung.


    Mal abgesehen von den allgemeinen Arbeitsschutzgesetzen, Arbeitsjugendschutzgesetz... darf jeder aufbauen. Entscheiden, ob es richtig aufgebaut ist bzw. die Arbeit leiten und beaufsichtigen bedarf einer Mindestqualifikation. Welche, ist in den "Kriterien zur Auswahl der erforderlichen Qualifikation", zu finden in der BGI 810, Kapitel 2.1


    Wenn man die entsprechend liest, kommt bei Nutzung von "Lichtgitter/Traversen" und "Stativen" die Anforderungsklasse "T2" raus. Und da steht dann plötzlich als Mindestanforderung "Geprüfte Fachkraft mit Befähigungszeugnis oder Meister für Veranstaltungstechnik" Fachrichtung Beleuchtung.
    Für den "erfahrenen Bühnenarbeiter" (mit sehr viel gutem Willen kann man einem Schüler, der das schon ein paarmal unter fachlicher Aufsicht gemacht hat dazu zählen) bleibt als mögliches Beispiel die "Kleine Schulaufführung", wobei davon ausgegangen wird, dass alles Lichtmaterial fest installiert ist bzw. von einer Fachkraft mit ausreichender Qualifikation eingerichtet wurde.


    Jetzt wird jeder Hobby-Lichttechniker aufschreien "Dann darf ich ja gar nix mehr machen". Aber mehr geben die Regeln einfach nicht her...
    Sollte jemand aus den aktuell gültigen Regeln etwas anderes ableiten können, wäre das sicher eine große Beruhigung für viele der hier tätigen ambitionierten Hobbyisten.


    Ach ja, im VPLT SR 1.0 werden noch "Head Rigger" und "Lichtcrewchef" ins Spiel gebracht. Der SR 1.0 verweist dann aber auch wieder auf die Meister für Veranstaltungstechnik, Fachrichtung Beleuchtung als Qualifikation.


    Der Begriff "illegal" suggeriert allerdings, dass allein das Aufhängen / Aufstellen von Trusses/Stativen ohne Quali schon eine Straftat darstellen würde und die Damen und Herren in Grün (schwarz, blau) die Veranstaltung stürmen und den Mann am FOH abführen und in U-Haft nehmen.


    Die Regeln sagen erst mal nur, wie es korrekt gemacht wird. Wer es anders macht, muss sich im Schadensfall verantworten. Als Schüler ist man übrigens meistens fein raus (wenn man in seiner Eigenschaft als Schüler was macht). Letztlich ist für jede schulische Aktion erst mal der Rektor im Haftungsboot. Kann er nachweisen, dass er Verantwortung wirksam delegiert hat, wird auch die Haftung delegiert. An eine nicht qualifizierte Person kann aber nicht wirksam delegiert werden, also bleibt die Haftung bei der Schule.
    Beim örtlichen Verleiher bleibt zu hoffen, dass er mindestens ausgebildete Fachkräfte für Veranstaltungstechnik hat - da wäre auch schon eine gewisse Qualifikation gegeben, selbst wenn der nur am Schluss drüberschaut, ob alles korrekt aufgebaut ist.


    Ich weiß: Zu wahr um schön zu sein.

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