Was prüft der TÜV bei Traversenliften

We proudly present: The release of DMXControl 3.3.3!


On September 29, 2026, we held our release show for DMXControl 3.3.3. During our usual “hour-long” session, we showed you all the new features in this version and what it now has to offer.
Read all about it in the corresponding news article: We proudly present: The release of DMXControl 3.3.3!


  • Hi Jungs,

    bei mir steht der erste TÜV Termin für meine Traversenlifte an. Nachdem ein freund welcher auch hobbymäßig in diesem Bereich unterwegs ist mir erzählt hat, dass der TÜV Prüfer bei seinen Liften einfach nur einmel das Seil rausgezogen hat und nachgeschaut ob dies irgendwo gerissen ist, geschaut ob irgedwo am Lift rost ist und ihm daraufhin die TÜV plakette angeklebt und das prüfbuch ausgefüllt hat frag ich mich nun ob das wirklich alles ist was die laut vorschrift machen müssen (denn ich bezahle die ja schliesslich damit ich wirklich sicher sein kann das alles sicher ist). Ich war jetzt davon ausgegangen das die das Teil z.b unter nen Röntgengerät legen (oder was für verfahren es da auch immer gibt) um haarrisse festzustellen usw. Deshalb wollte ich hier einfach mal nachfragen wie so eure erfahrungen sind. Es handelt sich dabei auch nur um 100 kg lifte von VMB die in 4 jahren 20 mal benutzt worden sind aber ich will mich ja an die vorschriften halten.

    Vielen Dank schonmal im Voraus, Christian

  • Da gibt's eine Prüfvorschrift. Aber Röntgen gehört da nicht dazu.
    Insofern klingt das durchaus vollständig, was der da gemacht hat.
    Um zu beurteilen, ob eine Schweißnaht flau ist, braucht man nicht unbedingt ein Röntgengerät und auch den Zustand eines Seils kann ein Sachkundiger durchaus mit dem Auge beurteilen. Darum ist der ja geprüft dafür, so was prüfen zu dürfen. Ist ja schließlich kein Kernkraftwerk, dein Stativ.

  • ne ist zwar kein Kernkraftwerk aber trotzdem sicherheitsrelevant und erstens bin ich da ein bisschen vorsichtig was das thema angeht (lieber zu viel als zu wenig geprüft) und zweitens hängen da ja nunmal im zweifel auch menschleben dran. Falls jemand die entsprechende Prüfungsvorschrift hat oder weiss wo man sie bekommen kann wäre ich sehr daran interessiert. Würd halt schon gern genau wissen was der prüfer da zu prüfen hat. Da arbeiten ja schliesslich auch Menschen.

    Gruß Christian

  • Laut BGV C1 fallen Stative unter die maschinentechnischen Einrichtungen. Da gibts "Grundsätze zur Prüfung maschinentechnischer Einrichtungen", die BGG 912 bzw. GUV-G912. Ist im Klartext als PDF im Internet zu finden.
    Ansonsten: Anfrage an den Sachverständigen, der das bei Dir machen soll, was er denn prüft und nach welchen Grundsätzen.

    Ach ja, der VPLT hat in seinen SRs zum Rigging auch ein paar Dinge rechtsrelevant zusammengefasst, weiß allerdings nicht, ob da auch was zu Stativen drin steht.

  • Ich muss dieses alte Thema nochmal aufgreifen.
    Ich hatte heute ein Telefonat mit dem TÜV Rheinland bezüglich der Prüfung meiner Traversenlifte.
    Der nette Mensch am Telefoon meinte, sie können die nicht nach BGV-C1 prüfen, sondern nur auf Betriebssicherheit.
    Ist das ausreichend, oder was muss der TÜV (oder wer auch immer) genau prüfen und mit einem "Stempel" bestätigen?

    Und Frage Nummer zwei, wenn der TÜV das nicht macht, wer dann? Ich kann unmöglich mehrere hundert Kilometer fahren (mir wurde vom TÜV z.B. Köln genannt => einfacher Weg 300km) um die Lifte prüfen zu lassen. Einige Telefonate mit Veranstaltungstechnikfirmen in meiner Gegend haben da auch nichts gebracht. Die meisten lassen dazu jedesmal jemanden kommen, aber das ist erst im Dezember wieder!

    Viele Dank
    Michael

  • Ich habe nun nach unzähligen Telefonaten mit Veranstaltungsfirmen in meiner Gegend und Recherchen im Internet über die Unfallkasse Berlin eine Liste mit Sachveständige für BGV-C1 Prüfungen gefunden:
    http://www.unfallkasse-berlin.de/res.php?id=10860
    Dort sind für jedes Bundesland einige aufgelistet. Es ist auch jemand in meiner Nähe dabei und ein Telefonat mit ihm hat mir die Gewissheit gebracht, dass er die Prüfung durchführen kann!

    raaff: WORK ist ein spanischer Hersteller und ich spreche kein Wort spanisch ;)
    Aber an diesen Schritt hatte ich auch schon gedacht, ist ja aber jetzt nicht mehr notwendig

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