servus, mal wieder ne extrem-offtopic frage von mir ;D
weiß zufällig jemand ob ich in die gewerbeanmeldung (GewA1 BY) bei 15 (angemeldete tätigkeit) "Veranstaltungstechnik" eintragen darf, auch wenn ich keine ausbildung in diese richtung absolviert habe (ich habe eine abgeschlossene ausbildung als metzger, also auch nix elektrisches usw.).
wenn ja muss ich dann in einem register oder einer rolle eingetragen sein?
P.S. die zeile enthält ansonsten die einträge "Webdesign, Webhosting, Domainverkauf, PC-Notdienst, PC-Reperatur" - dabei handelt es sich meines wissens um tätigkeiten die keine abgeschlossene ausbildung voraussetzen. wer mich eines besseren belehren kann - bitte.