[...]das
ich das Interface doch Gewerblich gekauft habe und gar kein Rückgaberecht hätte und es nur
aus Kulanz zurück nimmt.
Mal abgesehen davon, dass der konkrete Fall gelöst ist...
Im ersten Post beschreibst Du, dass das Interface schlecht verarbeitet war. Das dürfte ein Gewährleistungsfall sein - der gilt auch unter Vollkaufleuten.
Du hast Dich, selbst an Maßstäben eines gewerblichen Käufers gemessen, korrekt verhalten.
- Lieferung in einer zumutbaren Zeit überprüft
- Mangel festgestellt
- Verkäufer kontaktiert und Mangel gemeldet.
- Der Lieferant hat die Rücklieferung akzeptiert, damit auch den ihm bekannt gegebenen Rückliefergrund.
Gerade unter Vollkaufleuten gilt das "konkludente Handeln" als "Willensäußerung". Es braucht also nicht (wie beim Endverbraucher) eine ausdrückliche Willenserklärung, sondern bereits das übliche Verhalten ist als Einverständnis zu werten.