Anwenderbericht Schautanz

We proudly present: The release of DMXControl 3.3.3!


On September 29, 2026, we held our release show for DMXControl 3.3.3. During our usual “hour-long” session, we showed you all the new features in this version and what it now has to offer.
Read all about it in the corresponding news article: We proudly present: The release of DMXControl 3.3.3!


  • Hallöle,

    Auszug aus der
    BGV C1 §7
    (1)Gegen das Herabfallen von Gegenständen auf Arbeitsplätze, Verkehrs und Szenenflächen müssen Schutzmasnahmen getroffen sein.
    (6)Ortsveränderbare Beleuchtungs-, Bild und Beschallungsgeräte müssen durch zwei unabähngig voneinader wirkende Einrichtungen gegen das Herabfallen gesichert sein. Lose Zusatzteile oder sich lösende Teile müssen durch Einrichtungen aufgefangen werden.


    Nochmal kurz meinen Senf dazu:

    Wenn man das wörtlich nimmt muss man sogar die Farbfilter der PAR's mit Fangseilen oder ähnlichem sichern....

    Gruß, Simmon

    Chacka!

  • Ja klar, die haben ja auch Löcher dafür... Die Meisten aber werden das wohl nicht machen, verständlicher Weise. Wobei ich auch nicht unbedingt scharf drauf bin ein Piercing von dem Ding zu bekommen, die sind schon recht scharfkantig, auch wenn das Gewicht eher gering ist.

  • Farbfilterrahmen muss man auch sichern, sofern sie aus Blech gefertigt sind.
    Die meisten "neuen" Farbfilterhalter, besitzten meisten schon eine Stanzung für die Aufnahme an einem Fangseil, dort reicht aber ein einfaches Stahlseil von 2 mm Durchmesser der mit einem Kettennotglied am Farbfilterrahmen befestigt wird.
    Zur Alternative gibt es mit Alu kaschierte Filterrahmen aus Karton, die man auch ohne Fangseil benutzen kann.

    Gruß, Tobis

  • Wenn man das wörtlich nimmt muss man sogar die Farbfilter der PAR's mit Fangseilen oder ähnlichem sichern....


    Richtig - was willst du denn anderes machen, als das wörtlich zu nehmen? :)
    Die Filterhalter hatte ich ja hier auch schon angesprochen.

    Maximale Fallweite sind übrigens 20 cm, nicht 30 cm wie ich vorhin geschrieben hatte.
    Was auch noch zu beachten ist: Wenn das Fangseil z.B. über eine Bar mit rechteckigem Profil geführt wird, hat das Seil nur noch eine Tragfähigkeit von 62% seiner ursprünglichen Tragfähigkeit, wenn der Radius der Ecke dem Durchmesser des Seils entspricht. Erst, wenn der Krümmungsradius dreimal der Durchmesser vom Seil ist, hat es wieder seine ursprüngliche Tragfähigkeit.


    Zur Alternative gibt es mit Alu kaschierte Filterrahmen aus Karton, die man auch ohne Fangseil benutzen kann.


    Wo liest du im zitierten Abschnitt etwas davon, dass das nur für Filterrahmen aus Blech gilt bzw. dass Farbfilterhalter aus anderen Materialien davon ausgenommen sind? Nur, weil diese standardmäßig keine Aufnahme dafür haben, heißt noch nicht, dass sie von der Vorschrift ausgenommen sind...
    Die Frage ist nicht, ob ich die ohne Sicherung benutzen kann (das kann ich nämlich mit Filterhaltern aus Blech auch), sondern ob ich sie ohne Sicherung benutzen darf.

  • Wo liest du im zitierten Abschnitt etwas davon, dass das nur für Filterrahmen aus Blech gilt bzw. dass Farbfilterhalter aus anderen Materialien davon ausgenommen sind? Nur, weil diese standardmäßig keine Aufnahme dafür haben, heißt noch nicht, dass sie von der Vorschrift ausgenommen sind...
    Die Frage ist nicht, ob ich die ohne Sicherung benutzen kann (das kann ich nämlich mit Filterhaltern aus Blech auch), sondern ob ich sie ohne Sicherung benutzen darf.

    Schon mal den Unterschied zwischen einem fallenden Alu/Stahlblech-Folienrahmen und einem fallenden alukaschierten Kartonrahmen gesehen?
    Der eine fliegt senkrecht nach unten und wird sich bei Gelegenheit 5 mm in den Bühnenboden bohren (war ein heilsamer Schock, als mir das mal bei der schnuckeligen Höhe von 5 m beim Einleuchten / Filterwechsel passiert ist), der andere wird in der Luft ein paar Kapriolen schlagen und dann relativ sanft landen. Der Unterschied für einen sich darunter befindlichen Schauspieler ist "Loch im Kopf" vs. "Schreck".

    Es gibt übrigens durchaus Situationen, in denen es kein Seil sein muss, sondern ein Farbfilterrahmen oder eine Torblende mit einer anderen Sekundärsicherung gegen Herabfallen gesichert wird - z.B. federbelasteter Bügel. So z.B. üblicherweise an professionellen Profilern und Stufenlinsen.
    Darum würde ich mir das extra Sicherheitsseil auch bei einem PAR 64 verkneifen, der 3 feststehende (und stramm sitzende) Farbfilterhalter hat und einen 4., federbelasteten zu Aufklappen hat, sofern letzterer funktioniert, oben sitzt und korrekt geschlossen ist.

  • hi,
    laut vorschrift darf ein fangseil keine pvc-ummantelung besitzen (ich vermute mal wegen der hitzeentwicklung und der möglich entflammbarkeit?). kann man denn den mantel entfernen um damit der vorschrift zu entsprechen? hintergrund: ich könnte ein günstgies set bekommen, allerdings alle mit mantel, den ich dann entfernen würde... und: ich möchte nicht die diskussion neu entflammen, dazu sind hier genügend Hinweise gegeben worden - ich betreibe es rein privat und möchte die Sicherheit erhöhen.

    gruß,
    astrakid

  • Du veränderst damit seine Beschaffenheit -> verliert seine Zulassung! Wenn es rein privat genutz wird, würde ich selbst es vermutlich wagen (wer hat schon zuviel geld), rein rechtlich muss ich dir natürlich abraten! Achte allerdings drauf ob das Fangseil auch für die zu sichernden Lasten geeignet ist (hält es das Gerät überhaupt im falle eines Absturzes)!

  • hi,
    laut vorschrift darf ein fangseil keine pvc-ummantelung besitzen (ich vermute mal wegen der hitzeentwicklung und der möglich entflammbarkeit?). kann man denn den mantel entfernen um damit der vorschrift zu entsprechen? hintergrund: ich könnte ein günstgies set bekommen, allerdings alle mit mantel, den ich dann entfernen würde... und: ich möchte nicht die diskussion neu entflammen, dazu sind hier genügend Hinweise gegeben worden - ich betreibe es rein privat und möchte die Sicherheit erhöhen.

    folgendes NUR INFO.... keine Belehrung! ....

    Ein Fangseil darf keine Ummantelung aus welchem Material auch immer besitzen, da man Beschädigungen am Seil, der Kausche oder der Presshülse nicht erkennen kann. Sichtprüfung!
    Wichtig ist auch das mann erkennen kann, das hinter der Presshülse die Drahtseilenden zu erkennen sind (auch wenn mann sich dort gerne mal verletzten kann ) -> also nicht abkleben! :) Falls diese nicht mehr zu erkennen wären könnte man von einer Beschädigung einer Überbelastung ausgegangen werden, da die Drahtenden beim pressen immer überstehen müssen. Desweiteren dürfen die Presshülsen nicht mit einer Stanzung versehen werden!

    schönen gruß Tobi

  • Ich würde Dir vorschlagen, die Seile genau so zu lassen, wie sie der Hersteller gemacht hat.
    Die Kollegen in Frankreich sind z.B. ganz scharf auf die Sicherheitsseile MIT Ummantelung. Dort wird argumentiert, dass Mikroverschleiß wegen Abrieb (Metall/Metall) durch die Ummantelung verhindert wird.
    Wenn Dich jemand anmotzt, die Seile dürften nicht ummantelt sein und deshalb Dir eine VA knicken möchte würde ich ihn an folgendes erinnern:

    Wir haben mittlerweile einen gemeinsamen EU-Markt. Ein Produkt, das in einem EU-Land für eine Anwendung zugelassen ist, ist dies auch in einem anderen EU-Land. Es gibt zugegebenermaßen Ausnahmen.
    Und dann gibt es noch die Vorschriften der Berufsgenossenschaften, die uns ja in diesem Fall verpflichten, Sicherheitsseile zu verwenden. Die letzte Novellierung der Dachvorschriften (C1...) hat uns den Zusatz gebracht, dass es darauf ankommt, die Schutzziele zu erreichen. Im vorliegenden Fall also die Leuchte, den Filterrahmen... vor dem Herabfallen zu sichern. Wer dies nach den Unter-Regeln (BGI, DIN...) tut (also ein nicht ummanteltes Sicherheitsseil nach BG... einsetzt), handelt richtig. Wer es anders tut (also ein ummanteltes Sicherheitsseil nach französischer Bauart nutzt), muss ggf. die Wirksamkeit nachweisen. Nun beginnt das Argumentationsgeschick: Wird die Regelung, die in einem anderen EU-Land (Frankreich ist jetzt auch nicht wirklich VT-Steinzeitland) aufgestellt ist schon an sich akzeptiert? Wird das "die Nachbarn in einem harmonisierten Markt verlassen sich auf diese Regeln" schon als Nachweis der Wirksamkeit akzeptiert?
    Da ist es natürlich hilfreich, die entsprechenden Vorschriften aus Frankreich zumindest mal gelesen und verstanden zu haben, bestenfalls dabei zu haben.

    Meine Meinung kurz zusammengefasst: Besser die Regeln eines EU-Nachbarn beachten als gar keine.

    Wäre mal interessiert, wie das bei Veranstaltungen links und rechts des Oberrheins läuft - da passiert es durchaus, dass Companies mit ihrem Material mal die Ländergrenze wechseln.

    Vielleicht habe ich demnächst mal wieder Kontakt zu einem der Gurus rund um BG... Den werde ich mal fragen.

  • Newly created posts will remain inaccessible for others until approved by a moderator. The last reply was more than 365 days ago, this thread is most likely obsolete. It is recommended to create a new thread instead.