Rechtliches beim selbstbauen

We proudly present: The release of DMXControl 3.3.3!


On September 29, 2026, we held our release show for DMXControl 3.3.3. During our usual “hour-long” session, we showed you all the new features in this version and what it now has to offer.
Read all about it in the corresponding news article: We proudly present: The release of DMXControl 3.3.3!


  • Hi Leute

    da ich mich sowohl für Elektrotechnik als auch für Lichttechnik interessiere , kam mir die Idee, einige LED Scheinwerfer und lichteffekte selbst zu bauen.
    eine Frage ist allerdings noch offen:

    Wie sieht sowas rechtlich aus, wenn ich die Scheinwerfer später auch mal auf einer Bühne einsetzen möchte? Kann man die irgendwie prüfen lassen?

  • Ganz pragmatisch:
    Finger weg von Spannung oberhalb Kleinspannung (also immer fixfertige Netzteile nehmen und nur Schutzkleinspannung rangieren).
    Finger weg von Basteleien in fixfertigen Geräten
    Finger weg von echten Lasern.

    Vorsicht bei Dingen, die herunterfallen können.
    Vorsicht, wenn bei den Einzelkomponenten Warnhinweise dabei sind (LED-Chips werden oft mit einemr Warnung vor Optischer Strahlung - sog "Laserzeichen" versehen). Dann gilt natürlich die Maßnahmen einzuhalten, die dort drin stehen.

    Unter den Voraussetzungen habe ich auch schon selber Lichteffekte für Laien-Theater gebaut und guten Gewissens eingesetzt - immer im Bewusstsein, dass ich dafür verantwortlich bin, was ich tue! Ob es dafür im Regelwerk bewusst Lücken für Selbstbau, Einzelstück oder aufgrund begrenztem Anwenderkreis gibt weiß ich nicht.
    Eine Lücke kenne ich: Wenn Du Dinge zusammenfügst, die genau dafür vom Hersteller vorgesehen sind und das so tust, wie der Hersteller das als bestimungsgemäße Verwendung vorgesehen hat.
    Also ein Siderack aus Effektgeräten bleibt eine Zusammenstellung einzelner Geräte, sofern Du nicht an einzelnen Teilen in einer Weise rumgebastelt hast, die NICHT vom Hersteller vorgesehen war. Dazu gehört natürlich auch, dass Du die nötige Qualifikation hast, die der Hersteller der Komponente für deren Einsatz definiert hat.
    Ein Laie darf auch eine verwendungsfertige Leuchte in einen Schrank reinschrauben, ohne dass er mit dem Schrank dann beim Elektriker vorbei müsste.

    Die "Externe Prüfung" - also jemand schaut sich Deinen Bastelhaufen an und sagt "OK, alles klar" und dann Verantwortung übernimmt, gibt es nicht.

    Wenn im Entwicklungsbereich extern geprüft und zertifiziert wird, sind das mittlerweile immer entwicklungsbegleitende Maßnahmen. D.h. man reicht schon Pläne und Entwürfe ein. Dann wird festgelegt, was in welchen Zustand wie intern oder extern zu prüfen ist. Das macht man, dokumentiert u.s.w. Damit wird dann das Zertifikat erstellt.
    Mal abgesehen von Laser (oder Lichtquellen vergleichbarer Gefahren) fällt mir nichts ein, wo ein Hersteller von Lichteffekten zwangsläufig extern prüfen lassen muss (EMV?), stattdessen muss er nachweisen, dass er
    - weiß welche Regeln zu befolgen sind (Gestze, Verordnungen, autonomes Satzungsrecht, Normen, Standards, Stand der Technik...)
    - die nötige Fachkunde dazu hat, entsprechend dieser Regeln zu arbeiten (die kann er sich einkaufen!)
    - und die Regeln eingehalten hat.

    Dann erklärt er, dass dieses Teil alle Anforderungen erfüllt, um in der EU in Verkehr gebracht zu werden. Würde sich herausstellen, dass das nicht so ist, hat er den Ärger. Den Ärger kann er zwar weitergeben, sofern er den Nachweis erbringen kann, dass seine Externen da Fehler gemacht haben.

  • Letztendlich kommt auf den Rahmen, in dem Du die Geräte verwenden willst, an.

    Im kleinen Rahmen ist es so: So lange wie nichts passiert, wird sich kaum jemand für die selbstgebastelten Sachen interessieren.

    Also, halte Dich an geltende Regeln und Normen und arbeite sauber und ordentlich.

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