Hallo Stefan,
Danke für die Antworten.
Ich meine das war mir schon klar, und das habe ich auch in der Anleitung lesen können. Das ich die Lichteinheit/Laser, nicht in die Menge richten darf, hier oberhalb von 3 Metern Arbeiten muss, usw. Die Sicherheit damit ist also verständlich. Nicht ohne Grund hat der Hersteller ja das auch mit einem Schlüssel gesichert. Und ich muss das auch wirklich nicht einsetzen, Schadensersatz Forderungen brauche ich nicht. Und auch nicht die Gewissheit jemanden sein Augenlicht zu zerstören.
Aber trotzdem danke für deinen einwand.
Mit freundlichen Grüßen Björn