Brücke über Traversenständer

  • Hallo Leute,


    ich habe im April eine ziemlich große Produktion am Laufen und schlage mich jetzt gerade mit dem Aufbauplan rum. Leider ist der Raum mehr länglich als breit und da eine Traversenkonstruktion benötigt wird stellt sich nun meine Frage:


    Kann ich über einen Traversenliftständer eine Brücke bauen, über die die Besucher an ihre Plätze gelangen? Das ganze muss Tüv gerecht sein!


    Viele Grüße
    Matze1992

  • Hallo,
    hmmm ich würde mal sagen nein, denn die Ausleger der Traversenlifte haben einen Standfuß zum herunter schrauben. Dieser ist aber etwa 30 - 40 cm hoch, was du sehr schlecht besuchergerecht überbrücken kannst. Ist es nicht möglich, einen breiteren Mittelgang frei zu lassen, was das Problem deutlich entschärfen würde?


    Bei meinen ganzen Musical-Veranstaltungen, bei denen ich eine Taverse miete, mache ich das sogar noch ein wenig anders: Die Ausleger der Traversenlifte sind ja im allgemeinen parallel und quer zur Traverse. Über die parallelen Ausleger an der Außenseite stelle ich Stuhlreihen, weil man so dort zwar sitzen kann, aber niemend über den Ausleger stolpert. Die Leute können dann halt ihre Füße nur vor dem Stuhl und nicht so leicht unter dem Stuhl parken. Unter der Traverse werden natürlich keine Stuhlreihen gestellt, dafür sichere ich die Ausleger mit entsprechend befestigten Tischen und Warnmarkierungen ab, denn Tische sind schwer zu übersehen und man kann auch nicht so einfach darüber fliegen. Genauso sind auch die quer verlaufenden Ausleger mit je einem Tisch gesichert. Dadurch gehen zwar ein paar Plätze in den Reihen vor und hinter der Traverse verloren, aber das ist allemal besser, als wenn jemand über die Ausleger fliegt.
    Viele Grüße
    JP

  • Hallo,
    was ich als Problem ansehen würde, ist das sich
    durch die "Brücke" im Fluchtweg Stolperfallen befinden
    und die Breite eingeschränkt wird.


    Gruß Steff

    Am Ende wird alles gut !

    Wenn es nicht gut wird, dann ist es noch nicht das Ende.

    May the light with you

  • Mhm,


    also es ist so, dass links von der Traverse gar kein Platz zum vorbeilaufen ist. Stell dir es so vor, als ob der linke Fuß nicht existiert und der Lift direkt an der Wand steht. Somit kann man so oder so nicht auf der linken Seite vorbeikommen. Stuhlreihen wegnehmen können wir leider nicht mehr, weil die Kartenreservierungen schon raus sind und die Plätze fest abgezählt sind. Es sitzen auch Leute unter der Traverse, weshalb vor jeder Vorstellung der TÜV vorbeischaut. Wie hoch die Brücke wird, ist egal. Wir können die Brücke auch einen Meter hoch machen^^ Lift ist auf 6m ausgefahren, also reichlich Platz. Wie breit muss den der Fluchtweg sein? Reichen da 1 Meter?

  • Hallo,
    das hängt ganz vom Flucht- und Rettungsplan ab. Diser schreibt normalerweise auch die nötigen Fluchtwege für den Raum vor, auch mit Bestuhlung. Da kommt es eben darauf an, wie viele Personen im Raum sind, vieviele Gänge es durch die Stuhlreihen gibt und wieviele unabhängige Fluchtwege zur Verfügug stehen. Ein guter Anhaltspunkt dafür ist aber die VStättVO, die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes, denn da sind auch die nötigen Fluchtwegbreiten aufgeführt. Trotzdem würde ich jetzt aber sagen, dass ein Meter zu wenig ist, ehr 2m.
    Viele Grüße
    JP


    Edit: Ich habe dir mal hier noch einen Link zur in Baden-Württemberg gültigen VStättVO: hier.

    im Falle eines Falles klebt Gaffa einfach alles, denn Gaffa ist dein Freund und Helfer :thumbup:

    Edited once, last by JPK ().

  • Hallo,
    kurz Ausflug in die MVStättV:
    Rettungswege müssen im allgemeinen mindestens 1,2m lichte Breite haben und dann in 0,6m Schritten breiter werden. Alles was drunter ist, zählt offiziell nicht. Siehe §7 MVStättV.
    Sprich, ein Weg mit 1,1m zählt nicht als Rettungsweg und ein Weg mit 1,5m zählt nur als 1,2m.
    Von diesen Werten kann es, wie bei so vielem, Abweichungen in Sonderfällen geben. Aber man sollte erst einmal mit den Standardwerten arbeiten.


    Viele Grüße
    Easter Bug

  • Wobei sich die Breite des Rettungsweg auch aus der Anzahl der Personen
    ergibt die in die Location passen.


    Über einen Breite von 1,2m kann man nicht 600 Leute im Notfall
    aus dem Raum bringen wenn es keinen 2. Ausgang gibt.


    Gruß Uwe


    P.S.
    Das Problem ist das Du uns auch zuwenige Informationen
    gibst.

  • Bei Konstruktionen mit Personenverkehr würde ich keine Traverse nehmen, sondern wenn es reicht Nivtecs (Bühnenpodeste) oder halt eine Layher-Konstruktion. Hat beides den Vorteil, dass es offiziell begehbare Elemente gibt, dass es dafür serienmäßig sicher zu befestigende Geländer und Treppen gibt etc.

  • Ich habe nächste Woche eine Besprechung mit den Chefs der Produktion. Ich hoffe, dass ich da dann alle nötigen Informationen bekomme und euch hier dann eine detaillierte Zeichnung o.Ä. geben kann. Sonst reden wir vielleicht zu viel aneinander vorbei. Sorry, für die jetzt entstandenen Aufwendungen!

  • Hallo,
    das geht nicht ganz, denn man soll die Traversenlifte nicht ganz am Ende der Traverse befestigen, sondern einen Meter und mehr zum Rand Platz lassen. Das machst du deshalb, um außen Kontergewichte in Form von schweren Scheinwerfern zu befestigen, damit sich die Traverse nicht so sehr durchbiegt.
    Viele Grüße
    JP

  • Hallo!


    Fragen wir mal anders: Wie breit ist denn der Raum? Hier lohnt sich immer ein Blick in das Datenblatt, wie zum Beispiel hier in das Datenblatt von GlobalTruss für FD33-Traversen. Hiernach dürftest du bei einer Spannweite von 18 m in der genau Mitte noch rund 60 kg aufhängen oder 6 kg/m gleichmäßig über die gesamte Breite verteilt. Man sieht hier aber auch, dass du dann entsprechend mehr Freiraum einplanen musst, denn die gesamte Konstruktion würde sich rund 20 cm durchbiegen - was aber im zulässigen Bereich ist und wonach ich mich bei meinen Aufbauten auch immer richte.


    Viele Grüße, Stefan von den LightningBrothers.

  • Also Daten zur Traverse:
    es handelt sich um eine 4 Punkt Traverse (normale Ausführung 50mm). Diese ist 9m lang, da die Raumbreite 9,38m beträgt. Das ist unser Hauptproblem bei der Produktion, dass der Raum länger als breiter ist. Deshalb müssen wir die Lifte auch komplett außen stellen, da je weiter wir mit den Liften in die Mitte gehen, die Leute die hinter dem Lift sitzen eine Sichteinschränkung haben. An die Traverse kommen nicht sonderlich schwere Geräte. 2x Moving Head mit 21kg; 2x Profiler mit 7kg; 2x 2000W Theaterscheinwerfer mit 6kg; 4x 1000W Theaterschwinerfer mit 5kg; 6x 500W Par Spot mit wenn überhaupt 1kg; Und Kabel halt. also Gesamtgewicht von max. 100kg.

  • Aus meiner Sicht sieht das so sehr gut aus. Gemäß Datenblatt für die FD34-Traversen von GlobalTruss darfst du bei dieser Breite von 9m pro Meter 95kg anhängen (gleichmäßig verteile Last) oder mittig als Einzellast etwas über 400kg. Somit sehe ich keinen Zwang, dass die Lifte weiter in der Mitte stehen müssen - vor allem bei dem Gewicht, was du ja relativ verteilt einbringen möchtest.


    Gruß, Stefan von den LightningBrothers.

  • Technische Lösungsmöglichkeit für Fachleute, wenn alle Beteiligten wirklich an einer Lösung interessiert sind:
    Wenn die VA so wichtig ist, dass man nicht mal über eine Handvoll Plätze diskutieren darf, würde ich, für das Truss geeignete Deckenanker vom Fachmann einbauen lassen. Dann steht gar nix auf dem Boden rum. Dazu gleich die Bauaufsicht mit ins Boot holen - die sind auch lieber daran beteiligt, früh saubere Lösungen zu ermöglichen als unsaubere spät zu stoppen.


    Allerdings hab ich grundlegende Vorbehalte dagegen, wer hier was tun will.


    Zuerst wird mal der Vorverkauf mit einem (vermutlich genehmigten) Bestuhlungsplan gemacht.
    DANN wird überlegt, wie man die Technik reinkriegt.
    Und statt Fachleute zu holen, die von ANFANG AN die ganze Chose sauber planen soll's das Forum von DMXControl Projects richten.


    Was ich noch viel lustiger finde: Wenn da "der TÜV" vorbeikommt - die kommen tatsächlich erst vor der Vorstellung? Ich kenne dass so, dass da erst mal nur auf dem Papier geprüft wird und vor Ort nur noch kontrolliert wird, ob die vereinbarten Maßnahmen eingehalten wurden. Und zwar bei einer Bauprobe, bei der auch noch die Chance wäre, Mängel zu beseitigen. Oder die prüfen die Einhaltung der allgemeinen Regeln, weil sie wissen, dass Scharlatane unterwegs sind, denen man genau auf die Finger schauen muss.


    Matze1992 - Du darfst "das" vermutlich entgegen Deiner Annahme aus dem letzten Posting mitnichten "machen".


    Wo steht in der Anleitung zu Deinen Liften, dass Du sie so aufstellen darfst, wie Du das in Posting 4 schreibst (ein Fuß raus, Lift "direkt" an die Wand)? Stichwort "bestimmungsgemäße Verwendung". Das ist schließlich, auf was "der TÜV" prüft.


    Auch für Dich gilt die BGV C1 und die VStättVO (auf welcher Grundlage würde sonst "der TÜV" vorbeikommen und kontrollieren???)
    Und da gehört die BGI 810 dazu. Da steht drin, welche Qualifikationen für welche Dinge notwendig sind. Allein die Truss aufstellen und behängen ist mehr, als ein "erfahrener Bühnenhandwerker" darf. Und gerade bei Abweichungen vom "Normalen" ist der Profi gefragt.


    Ich vermute, dass Dir die nötige Qualifikation fehlt, da alle, die ich mit der nötigen Qualifikation kenne, wissen, wo denn drin steht, wie breit Fluchtwege sein müssen. Und selbst wenn man 10 Jahre nach der einschlägigen Prüfung die Zahl nicht mehr im Kopf hat weiß man sicher noch, dass es da eine bessere Quelle als dieses Internetforum gibt.


    Der Einbau einer Brücke in einen Fluchtweg ist ein Eingriff in einen genehmigten Bestuhlungsplan. Ein Bestuhlungsplan ist i.d.R. Bestandteil der Bau- und Betriebsgenehmigung. Eine Änderung ist ein baurechtliches Verfahren, das nur ein Bauvorlageberechtigter (Architekt, Bauingenieur) anstoßen kann. Ist der Plan bzw. die Betriebsgenehmigung ausreichend flexibel, gibt es sicher dort klare Hinweise, wie vorzugehen ist und wer letztlich wann über welche Maßnahmen entscheidet - sicher nicht "der TÜV" "vor jeder Vorstellung" anhand dessen, was dort zufällig vorgefunden wird.


    Ach ja Brücke - hoffentlich gehört zu dem Fluchtweg kein Rollstuhlplatz - der muss nämlich in einem genehmigten Bestuhlungsplan sicher irgendwo drin sein.


    Ich hab ja tiefstes Verständnis für die kleinen Partybestücker, die "Musicals in der Schulaula"-Beleuchter und diejenigen, die beeindruckende Beleuchtung in Jugendkirchen zaubern, die sich hier im Forum umtun. Aber hier sind wir doch aus dem Hobbybereich eindeutig raus. "Stuhlreihen wegnehmen können wir leider nicht mehr, weil die Kartenreservierungen schon raus sind und die Plätze fest abgezählt sind" - da scheint das kommerzielle Interesse so groß zu sein, dass man das Fell des Bären verkauft, ohne ihn erlegt zu haben - d.h. ne VA ansetzt und verkauft, ohne zu klären, ob sie so überhaupt geht.

    Dein Auftraggeber handelt unverantwortlich, weil er sich eine einschlägig qualifizierte Fachkraft sparen will.
    Dein Auftraggeber handelt unverantwortlich, weil er eine Veranstaltung verkauft, ohne die technische Machbarkeit zu klären.
    Dein Auftraggeber handelt unverantwortlich, weil er allein aus Gewinnmaximierung seinen Teil für eine mögliche Lösung (Plätze weglassen) verweigert.
    Und darum gehört Deinem Auftraggeber nicht nur, dass er die Handvoll Plätze nicht verkauft, die man für eine "Standardlösung" eben hätte schwitzen müssen, sondern dass "der TÜV" bei der Begehung "vor der Vorstellung" die ganze Chose stoppt und dann ALLE Plätze rückerstattet werden müssen.


    Ich hoffe nicht, dass Du Deinem Auftraggeber gegenüber irgendwie behauptet hast, Du hättest die nötige Quali - dann hättest auch Du unverantwortlich gehandelt und Dein Auftraggeber könnte dich an seinem Ausfall beteiligen.
    Edit: War auf Deiner Homepage: "Planung von Veranstaltungen". "Live-Betreuung" -> Das wäre mir als Auftragnehmer genug, um zu erwarten, dass Du die nötige Qualifikation hast.


    Edit:
    Ich entnehme aus dem zeitlichen Ablauf dieses Threads (und dem Umstand, dass hier seit Montag Ruhe ist), dass es sich um eine Karnevals- bzw. Fastnachtsveranstaltung handelt, die sowieso bald Geschichte ist.
    Lesen hilft - ist erst im April. Dann besteht ja noch die Chance für ordentliche Anker in der Decke.


    Übrigens - kann sein, dass das bei Dir anders ist - bei uns ist es die Bau- und die Gewerbeaufsicht, die (vielleicht zu selten?) kontrollieren kommen.
    Sachverständige für eine Abnahme (so was macht der TÜV, aber auch andere Prüfingenieure...) kommen auf Anforderungen und auf Rechnung i.d.R. dessen, der die Show bestellt - und zwar weil er das zur Auflage im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens bekommen hat.

  • Im Grunde ist schon alles gesagt. Man muss schon sagen, dass bei "Standard" Veranstaltungen sehr selten jemand vorbei kommt. Aber wenn etwas passiert, dann sind ruckzuck viele Leute da ... und die nehmen dann jede Kleinigkeit auseinander. Und eine Brücke im Fluchtweg und ein entfernter Fuß eines Stativs sind keine Kleinigkeiten.


    Möchte noch eines zu Bedenken geben: Darfst du die Last überhaupt auf den Stativen lassen? Sind die dafür ausgelegt? Die meisten dürfen nämlich nur zu Aufbauzwecken verwendet werden.


    Lösungsvorschlag: Du könntest ja auch ein Carré aus Traversen bauen. Dann hättest du an der Seite nur eine stehende Truss. Gäbe auch keine Brücke über Füße (da keine Füße).


    Gruß

  • Newly created posts will remain inaccessible for others until approved by a moderator.

    The last reply was more than 365 days ago, this thread is most likely obsolete. It is recommended to create a new thread instead.