Hallo,
ich und zwei Freunde von mir wollen in naher Zukunft eine öffentliche Veranstaltunge machen. Wir haben eine Disco die gehört
der Verwandschaft und die ist zum mieten meine Frage ist jetzt was ist mit Stativen erlaubt und ob ich an sich die vorschriften
alle so Richtig verstanden habe.
Also es muss soweit ich weis jedes Stativ/Traversenlift und alles was ein Stecker hat Jährlich einmal Tüv abgenommen werden?
auch anch dem Neukauf? Brauchen die Safetys auch eine abnhame?
Muss nach jedem Traversenaufbau eine Tüv abnahme erfolgen und darf ich als nicht Fachkraft diese überhaupt aufbauen?
Oder kann ich sie aufbauen und danach abnehmen lassen?
Wind up Stative mit 3 beinen sind ja nicht BGV C1 zulässig dürfen diese trozdem verwendet werden wenn der ganze aufbau hinter
dem DJ Stand aufgebaut ist?
Also ich hab soviel in den vorschriften DIN nummer gelesen und gegoogelt aber ich werd einfach nicht schlau weil wir wollen es schon
sicher und eigentlich auch Regelgerecht und wenn man es so nennen darf Professionell machen.
Wir hatten vor ein kleingewerbe anzumelden und dann ab und zu mal eine kleine VA zu machen bzw. uns auch zum Buchen bereitstellen. Daher kam die Frage auf was dürfen wir eig. und wie muss es gemacht werden.
Vielleicht kann mir ja auch jemand ein Tipp geben wo ich anrufen kann um das ganze abzuklären.
Ich danke schonmal im vorraus für eure Hilfe
Gruß Winkla