Traversen/Stative und die Vorschriften

  • Hallo,


    ich und zwei Freunde von mir wollen in naher Zukunft eine öffentliche Veranstaltunge machen. Wir haben eine Disco die gehört
    der Verwandschaft und die ist zum mieten meine Frage ist jetzt was ist mit Stativen erlaubt und ob ich an sich die vorschriften
    alle so Richtig verstanden habe.



    Also es muss soweit ich weis jedes Stativ/Traversenlift und alles was ein Stecker hat Jährlich einmal Tüv abgenommen werden?
    auch anch dem Neukauf? Brauchen die Safetys auch eine abnhame?


    Muss nach jedem Traversenaufbau eine Tüv abnahme erfolgen und darf ich als nicht Fachkraft diese überhaupt aufbauen?
    Oder kann ich sie aufbauen und danach abnehmen lassen?


    Wind up Stative mit 3 beinen sind ja nicht BGV C1 zulässig dürfen diese trozdem verwendet werden wenn der ganze aufbau hinter
    dem DJ Stand aufgebaut ist?


    Also ich hab soviel in den vorschriften DIN nummer gelesen und gegoogelt aber ich werd einfach nicht schlau weil wir wollen es schon
    sicher und eigentlich auch Regelgerecht und wenn man es so nennen darf Professionell machen.
    Wir hatten vor ein kleingewerbe anzumelden und dann ab und zu mal eine kleine VA zu machen bzw. uns auch zum Buchen bereitstellen. Daher kam die Frage auf was dürfen wir eig. und wie muss es gemacht werden.


    Vielleicht kann mir ja auch jemand ein Tipp geben wo ich anrufen kann um das ganze abzuklären.


    Ich danke schonmal im vorraus für eure Hilfe :)


    Gruß Winkla

  • Hallo,
    ich bin zwar nicht der 100%ige Profi in dem Bereich, aber einige deiner Fragen kann ich (meines Erachtens nach) trotzdem beantworten.


    Quote

    Also es muss soweit ich weis jedes Stativ/Traversenlift und alles was ein Stecker hat Jährlich einmal Tüv abgenommen werden?
    auch anch dem Neukauf? Brauchen die Safetys auch eine abnhame?


    Alle "Bauteile" müssen in regelmäßigen Abständen abgenommen werden. Wie groß diese sind, weiß ich so ganz spontan nicht, 1 Jahr könnte aber hinkommen.
    Bei Safetys unbedingt darauf achten, dass sie BGV-konform sind (sind die beiden Billigteile nicht). Ich wüsste nicht, was dagegen spricht, dass diese auch abgenommen werden müssen.


    Quote

    Muss nach jedem Traversenaufbau eine Tüv abnahme erfolgen und darf ich als nicht Fachkraft diese überhaupt aufbauen?
    Oder kann ich sie aufbauen und danach abnehmen lassen?


    Der Aufbau muss abgenommen werden, aber nicht vom TÜV. Häufig liegt das mit im Aufgabenbereich der Feuerwehr, die die gesamte Veranstaltung abnimmt (Brandschutz etc.; so hatte ich das zumindestens schon). Aufbauen darfst du, es muss nur alles passen. Das Problem ist nur, dass du die Veranstaltung nicht "selbstständig" betreuen darst, es muss also immer ein ausgebildeter Arbeiter anwesend sein, der dich und deine Arbeit dann spzusagen überwacht.


    Quote

    Wind up Stative mit 3 beinen sind ja nicht BGV C1 zulässig dürfen diese trozdem verwendet werden wenn der ganze aufbau hinter
    dem DJ Stand aufgebaut ist?


    Das kann ich dir leider nicht sagen.


    (Klein-)Gewerbeanmeldung ist in jedem Falle wichtig, da du sonst ja keine Rechnung stellen und somit kein Geld verdienen kannst.


    Anmerkung:
    Was ich geschrieben habe ist das, was mir gesagt wurde/wie ich es gelesen habe. Trotzdem muss es nicht zwangsläufig stimmen. Daher würde ich auf jeden Fall noch weitere Antworten abwarten.


    Viele Grüße
    Florian

  • Quote

    Der Aufbau muss abgenommen werden, aber nicht vom TÜV. Häufig liegt das mit im Aufgabenbereich der Feuerwehr, die die gesamte Veranstaltung abnimmt (Brandschutz etc.; so hatte ich das zumindestens schon). Aufbauen darfst du, es muss nur alles passen. Das Problem ist nur, dass du die Veranstaltung nicht "selbstständig" betreuen darst, es muss also immer ein ausgebildeter Arbeiter anwesend sein, der dich und deine Arbeit dann spzusagen überwacht.


    Also ich habe es genau anderstherum mitbekommen das es nur Fachleute aufbauen dürfen aber nach dem aufbauen verschwinden können. Trozdem schonmal danke für die Tipps :)


    Und noch eine Frage hätt ich, wie sieht es aus wenn wir mit Starkstrom Arbeiten wollen.

  • Hallo,


    also erstmal kommt es was die Trass angeht und die Abnehmen die Regel der Versamlungsstäten verordnung zum tragen.
    Das mit den Elektrogeräte Regelt die VDE 701 / 702 bzw. BGA V3.
    Im Kurzstiel. Das mit der Versamlungstäten Verordnung geht nach Bühnengröße und Besucherzahl bitte Nachlesen.
    Zusätzlich giebt es noch Lokale Rergelungen.


    Mit der VDE 701/702 BGV A3 ist es so, das die Geräte halbjährlich getestet werden müssen, bei einer unterschreidung von einer bestimtem Prozentsatz kann es stufenweise bis auf 1 Jahr gesteigert werden,
    Geprüft werden müßen ale transportablen Geräte.
    Die festinstalation muß ale 5 Jahre geprüft werden.
    Gruß Eric

  • Quote

    Mit der VDE 701/702 BGV A3 ist es so, das die Geräte halbjährlich getestet werden müssen, bei einer unterschreidung von einer bestimtem Prozentsatz kann es stufenweise bis auf 1 Jahr gesteigert werden,
    Geprüft werden müßen ale transportablen Geräte.
    Die festinstalation muß ale 5 Jahre geprüft werden.
    Gruß Eric


    stimmt so leider nicht, weitverbreiteter irrglaube
    Es gibt nur "vorschläge" wie die Prüffrist gesetzt werden kann. Auch diese 2% Klausel ist veraltet aber leider auch in vielen Elektrobetrieben noch gängige Praxis
    der Wortlaut lautet sinngemäß "es muss in geeigneten Abständen geprüft werden"
    wie diese Abstände gesetzt werden kann der Betreiber selber festlegen, aber muss es im Ernstfall darlegen können warum z.B. 1 Jahr, 2 Jahre, etc. gewählt wurden. Dafür gibt es sogenannte Gefährdungsbeurteilungen in der man schriftlich festhält welche Gefährdungen beim Betreiben eines Betriebsmittels auftreten, bzw. welchen Belastungen es ausgesetzt ist. Bei Intresse kann das ganze mal in der "GEPI" der Firma Mebedo angeschaut werden wie das aussieht. Wie richtig gesagt wurde wird es bei veranstaltungstechnischen Geräten vermutlich auf das halbe Jahr herauslaufen, eseidenn die Geräte bleiben ständig auf der selben Position, werden nie versetzt, der Raum hat nie unter 10°C, hat nie über 70% Luftfeuchtigkeit, werden regelmäßig fachgerecht gereinigt, etc.
    Um es kurz zu fassen: Für eine rechtssichere Dokumentation ist eine Gefährungsbeurteilung unerlässlich, muss ma au nur einmal machen und geht eigtl. recht flott (geprüft werden muss aber natürlich nach wie vor regelmäßig, aber die Frist muss man nur einmal festlegen)
    Achja und zur Frage wer diese Prüfung machen darf: Prinzipiell jeder Elektriker, muss aber "zeitnah" solche Prüfungen gemacht haben oder eine entsprechende Schulung bekommen haben. Einfach mal beim nächsten Elektroinstallateur deines Vetrauens nachfragen, kost meißtens um die 5€ pro Gerät.
    Aber unbedingt auf die erwähnte Gefährdungsbeurteilung bestehen, die meißten Betriebe arbeiten immer noch nach dem veralteten, aber in keinster Weiße rechtssicheren 1, 2, 4 Jahre Schema.
    Gruß ChriZ

  • Ok super also ich brauch von eine Gefährdungsbeurteilung die mir sagt in welchen zeitabständen ich die Geräte testen lassen muss
    und des kann ich bei Elektriker mit entsprechendem Schein machen.


    Jetzt müsst ich nur noch wissen wie des jetzt mit den Traversen aussieht darf ich die selber aufbauen?
    Darf ich 3 Beinige Stative verwenden?


    Muss während der VA eine Fachkraft zum "Betreuen" dabei sein?

  • Hallo Winkla,


    ich sag es mal so: Du bist hier nicht ganz richtig. Das hier ist ein DMXC Forum.
    Fachkompetenz findest Du bei der MUTTER aller PA Foren, dem PA Forum!!!
    Dort sind Leute, die z.B. "The Dome" betreuen usw., aber auch so verstrahlte
    Klein-PA-ler wie mich.


    Der LINK bringt Dich dort hin und da findest Du "kompetente Leute" die Dir richtige
    Antworten geben können, da dies ihr täglich Brot ist.


    PA FORUM


    Detto


    PS Dies soll jetzt bitte keine Abwertung der Personen hier sein (die ich sehr schätze),
    aber wir beschäftigen uns doch eher mit DMXC als mit BGV A3/C1/B.....

    Habe ausreichend Material für den Teich in dem ich fische. :D Mehr über mich unter www.drw-disco.de 8)
    ************
    Alles wird gut! Man muss nur fest dran glauben und Geduld haben, wobei letzteres in der heutigen Zeit das größte Problem darstellt. :argh: :argh: :argh:

  • Ok super also ich brauch von eine Gefährdungsbeurteilung die mir sagt in welchen zeitabständen ich die Geräte testen lassen muss
    und des kann ich bei Elektriker mit entsprechendem Schein machen.


    richtig, erst brauchst du eine Beurteilung, dann die eigentliche BGV A3 Prüfung die dann entsprechend dem Ergebnis der Beurtteilung regelmäßig wiederholt werden muss. wahrscheinlich wirst du Probleme haben überhaupt einen Elektrobetrieb zu finden der das so macht, die wenigsten kennen dieses Verfahren schon

  • Was hier wieder unter den Tisch fällt: In der Veranstaltungstechnik gibt es je nach technischer Anforderung eine Qualifikationsanforderung für die Personen, die etwas dürfen. Und die setzt schon unterhalb der Anforderungen der VStättVO ein.
    BGI 810, dort der Anhang 1. Da steht auch das drin, WANN und bei welchen Produktionszuständen wer anwesend sein muss (Einrichtung / Proben / Produktion).


    Im elektrischen Bereich ist schon viel über das Thema "Elektrofachkraft (mit beschränktem Tätigkeitsgebiet)" bzw. "Elektrotechnisch unterwiesene Person" geklärt.
    Das Prinzip der Gefährdungsbeurteilung gilt übrigens mittlerweile für alle Bereiche - auch wenn man aufgrund des "Alters" seiner Ausbildung damit noch nicht konfrontiert wurde, lohnt sich die Auseinandersetzung.

  • Also laut der BGI 810 muss ich selbst für eine kleinveranstaltung sprich A1 B1 P1 mindestens ein erfahrener Bühnenarbeiter sein.


    Jetzt habe ich heute mit jemand geredet der hat gesagt es kommt drauf an was im Mietvertrag steht. Steht dort drin das
    eine Fachkraft vorhanden sein muss muss diese auch vorhanden sein wenn nichts drin steht kann ich z.b die Traversen auch selbst
    aufbauen allerdings hafte ich dafür auch selber. Die Frage ist halt lohnt es sich dann für uns wenn wir alles aufbauen lassen müsse...
    kleine VA zu machen überhaupt.



    Würd mich mal interessieren was ihr auch zu dem Thema 3 Beinige Stative sagt? Also es werden schon wind ups oder so werden nichts
    total Billiges aber für Traversen lifte oder ein komplettes Ground zero als Traversen aufbau ist doch etwas teuer.

  • Es gelten mindestens die gesetzlichen Anforderungen (die BG-Vorschriften sind denen gleichgestellt, die Herleitung gehört zum Grundkurs Recht bei der Meisterausbildung)
    Im Vertrag darf der Vermieter des Raumes darüber hinausgehen, aber nicht darunter bleiben. Er muss Vorschriften auch nicht zitieren, die gelten "von selber" anhand ihres in der Vorschrift genannten Gültigkeitsbereichs.


    "Die Frage ist halt lohnt es sich dann für uns wenn wir alles aufbauen lassen müsse... kleine VA zu machen überhaupt. "
    Vielleicht bist Du zu billig, um es richtig zu machen?
    Warum lässt sich der Laie auf die Preise ein, bei denen der Profi lachend aus dem Raum geht?


    Zur Haftung: Du haftest IMMER für das, was du tust (und unterlässt).
    Auch der Ingenieur für Veranstaltungstechnik haftet für das, was er tut - entsprechend seiner Quali sogar noch mehr. Größeres Wissen, größere Projekte, mehr Verantwortung.


    Dreibeinstativ = klassisches Kurbelstativ wie das 087 NW von Manfrotto?
    2 davon, drauf eine Traverse? Finger weg.
    1. Die Dinger mögen keine Querkraft. Und die lässt sich nicht vermeiden, wenn zwei Manfrottos über eine Traverse verbunden werden.
    2. 087NW (ein "amtliches" Markenstativ) hat 30 kg zulässige zentrische Last. Die Last verteilt sich sicher NICHT genau gleichmäßig auf beide Stative. Im Zweifelsfall trägt eines alles. Was bleibt von 30 kg übrig, wenn die Traverse schon je Meter ~6 kg wiegt. Bitte auch an die Stromleitungen denken!


    Darum heißen die einen Dinger Traversenlifte und die anderen nicht.
    Und darum sind die einen etwas teurer und die anderen nicht.


    Faustregel: So lange laut BG nicht mind. ein Meister vor Ort sein muss, wird i.d.R. auch niemand auf die Idee kommen, eine echte Abnahme zu machen. Für alles darunter sind die entsprechend angegebenen Fachleute ausreichend qualifiziert - und wenn nicht wissen sie es und handeln entsprechend!

  • Aber ich wollte es ja so :D und habe nicht gedacht das die Antworten mir gefallen werden :)


    Ok wenn jeder von den Stativen abräht werde ich wohl lifte Kaufen müssen.



    Doch eine Frage bleibt mir jetzt noch würdet ihr jetzt die VA einfach machen oder eine Fachkraft bestellen die des ganze überwacht
    und aufbaut?? bzw. Wenn wir mehrere veranstaltung hinter uns haben und wir beim auf/abbau helfen und erklären lassen könnte ich mich dann als Erfahrener Bühnenhandwerker ausgeben??


    Stativ mäßig hab ich an sowas gedacht gehabt: http://www.thomann.de/de/stair…versen_starter_bundle.htm

  • Guten Abend!


    Ich muss dich leider enttäuschen. Du hast wohl Stagemanager falsch verstanden. Er sprach davon, dass Drei-Bein-Stative (egal welche Ausführung) keine Querkräfte abkönnen und deswegen zum Aufständern von Traversen nicht zulässig sind. Folglich fällt dein verlinktes Set raus, welches ich dir aus einem weiteren Grund nicht empfehlen würde: die 2-Punkt-Traversen sind konstruktionsbedingt instabil und daher für größere Spannweiten nicht geeignet. Wenn du Traversen kaufst, dann sollten es mindestens 3-Punkt-Traversen sein.
    Um das Ganze dann hochzuständern kann man entweder weitere Traversenelemente wie Geraden und Ecken verwenden und somit die vertikalen Stücke auch über Traversen erreichen oder greifst auf Traversenlifte zurück.


    Viele Grüße, Stefan von den LightningBrothers.

  • Das ist richtig. Um den Aufbau mitten in den Raum zu stellen brauchst du mindestens ein weiteres Standbein. Du solltest dich aber auf alle Fälle auf die Standardbauform F33 (3-Punkt) bzw. F34 (4-Punkt) einschießen. Hier hast du nicht nur die höchste Stabilität für die meisten Anwendungen, sondern auch das meiste Zubehör und somit die größten Ausbaumöglichkeiten.

  • Ok wäre es möglich dann ein system in einer L form zu kaufen od. ist das auch zu unsicher??
    Ich hoffe ihr wisst was ich meine :)


    Und ab wann kann ich mich als erfahrener bühnenarbeiter bezeichnen??
    wenn wir jetzt ein jahr z.b. jeden monat eine VA machen und uns durch fachpersobal helfen lassen
    könnten wir dann nach dem jahr sagen wir sind erfahtene und eingewisene Bühnenarbeiter??

  • Jetzt glaub's doch einfach mal, was hier gesagt wird. Dreipunkt oder Vierpunkt, sonst bist du ziemlich in den Ar... gekniffen, wenn Du mal was dazumieten willst. Ggf. gleich in Abstimmung mit Deinem örtlichen Lieblingsvermieter, dass seins zu Deinem passt.


    Trusses in "L"-Form - also drei Gurte, aber in 90° widerspricht der technischen Idee eines Gitterrohrträgers, Lasten nur als Zug/Druckkräfte zu übertragen.


    Zu Deiner Frage bezgüglich "Bin ich dann..."
    Hast Du die BGI 810, insbesondere den Anhang gelesen? Da steht die (für Dich unangenehme) Antwort sehr klar drin.
    Es handelt sich dabei übrigens um erfahrene Bühnenhandwerker, nicht um Bühnenarbeiter.
    Konkret sind das die Heerscharen von Schreinern, Elektrikern, Schlossern, Innenausstattern, Zimmerleuten..., die in unseren TV-Studios, Theatern und Opernhäusern auf der Bühne unterwegs sind. Nicht nur, weil früher das der Regelzugang zur Arbeit "hinter den Kulissen" war, sondern auch, weil diese Fachgewerke einfach gebraucht werden. Denn ein V-Techniker ist eben kein Schlosser, Schreiner, Innenausstatter...


    Was Du nach dieser Praktikumsphase bist, ist vielleicht ein guter Hand (englisch ausgesprochen) = Handlanger, Helfer, Bio-Kran...

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